Durchführungsverordnung High-Value Datasets (HVD)

Flagge der Europäischen Union vor dem Europäischen Parlament

Die Durchführungsverordnung 2023/138 der Europäischen Union (EU) zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung ist ab dem 01.06.2024 anwendbar.

Öffentliche Stellen und Unternehmen der Daseinsvorsorge müssen diese Datensätze in maschinenlesbarem Format über geeignete Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) und, falls technisch erforderlich, als Massen-Download ermöglichen. Diese Neuerung führt zu teilweise erheblichen Anpassungsbedarfen der IT-Infrastruktur öffentlicher Stellen und Unternehmen der Daseinsvorsorge.
Umfasst werden sechs Datenkategorien: Georaum, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik; Unternehmen, sowie Mobilität.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) begleitet die Einführung der DVO-HVD in diversen Bund/Länder-Gremien und übernimmt eine koordinierende Funktion.

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