Unter dem Begriff Flächenverbrauch wird das Wachstum der Städte bzw. die zunehmende Zersiedelung der Landschaft, insbesondere zu Lasten von Forst- und Landwirtschaftsflächen verstanden. Diese Fläche ist jedoch nicht der versiegelten Fläche gleichzusetzen, da in den Siedlungs- und Verkehrsflächen auch Flächen enthalten sind, die nur wenig oder gar nicht versiegelt sind wie z. B. Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün usw.. Wird der Boden dagegen mit festen und undurchlässigen Materialien dauerhaft bedeckt, wird er als versiegelt angesprochen. Vollständige Versiegelung führt zum Verlust der natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion. Bei der Versiegelung wird in die bebaut versiegelte Fläche (Gebäude aller Art) und die unbebaut versiegelte Fläche (Straßen usw.) unterschieden. Dieser Verlust ist meist unumkehrbar. Flächeninanspruchnahme und Versiegelung sind wesentliche Größen bei der Bewertung des vorsorgenden Bodenschutz.
Versiegelung und Flächenverbrauch
-
Flächenverbrauch einschränken – jetzt handeln
Empfehlungen der Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt
Kontakt
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Referat Bodenschutz – Vorsorgender Bodenschutz
Sabine Hilbert
- Tel.: (030) 9025-2482
- Fax: (030) 9025-2929
- E-Mail E-Mail an Sabine Hilbert