Boden ist ein empfindliches Gut und unterliegt schon allein durch die vielfältige Nutzung der Böden, z. B. in der Landwirtschaft, bei der Bebauung, durch Industrie und Verkehr zahlreichen Gefährdungen und Belastungen.
Bodenbelastungen können in zwei Formen auftreten: als stoffliche Belastung, in dem Fremd- bzw. Schadstoffe in den Boden eingetragen werden, oder als nichtstoffliche Belastung, in dem Natur und Zustand des Bodens geändert wird z.B. durch:- Erosion (Wind- und Wassererosion),
- Verdichtung,
- Versiegelung (Abdichtung des Bodens gegen die Atmosphäre),
- Verschlämmung,
- Abtrag (durch Rohstoffabbau).
Im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes handelt es sich in beiden Fällen dann um “schädliche Bodenveränderungen”, wenn diese Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
Die größte Gefahr schädlicher Bodenveränderungen in Berlin besteht durch stoffliche Belastungen für das Grundwasser: Berlin bezieht sein gesamtes Trinkwasser aus dem Grundwasser, zu dem auch das aus Uferfiltrat gewonnene Grundwasser gehört. Besonders im Urstromtal steht das Grundwasser relativ nah an der Oberfläche und ist durch eine nur geringmächtige sandgeprägte Bodenschicht oft sehr schlecht gegen möglichen Schadstoffeintrag geschützt. Durch Beeinträchtigung des Grundwassers kann es zu Problemen bei der Trinkwasseraufbereitung und -versorgung kommen. Als besonders problematisch werden derzeit die Altlasten der alten Industriestandorte angesehen.