Mit Inkrafttreten des novellierten Berliner Bodenschutzgesetzes am 18.09.2019 wurde gemäß § 1 Absatz 4 die für den Bodenschutz zuständige Senatsverwaltung ermächtigt, für den Bereich des Landes Berlin eine Bodenschutzkonzeption aufzustellen und soweit erforderlich fortzuschreiben. Darin sollen insbesondere der Stand und die vorgesehene Weiterentwicklung von Maßnahmen zum Bodenschutz medienübergreifend in den unterschiedlichen Sach- und Rechtsbereichen dargestellt sowie Defizite und Regelungslücken benannt werden.
Die Berliner Bodenschutzkonzeption (Bln BSK) soll als Strategiepapier dazu dienen, die natürliche Ressource Boden im Land Berlin stärker zu schützen. Ziel ist es, Strategien und Instrumente für einen nachhaltigen Umgang mit Berliner Böden, insbesondere unter den Herausforderungen der Klimaanpassung zu entwickeln und einen Beitrag zur Erreichung des Netto Null – Flächensparziels der Bundesregierung zu leisten.
Der Prozess der Entwicklung der Bln BSK wurde durch einen externen Projektbegleitkreis bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter der Fachverwaltungen von Senat und Bezirken, Umweltverbänden, BIM und Berliner Universitäten begleitet.
Mit der Erarbeitung der Berliner Bodenschutzkonzeption wurden die ahu GmbH und die BKR Aachen beauftragt
Auf der Grundlage des Berliner Bodenschutzgesetzes hat der Senat am 25. Juni 2024 die von der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde, eingebrachte Berliner Bodenschutzkonzeption beschlossen.Die Berliner Bodenschutzkonzeption wird dem Rat der Bürgermeister und dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Kenntnisnahme vorgelegt.