Ende 2019 wurde der Berliner Experimentier-Reaktor (BER II) von der Betreiberin, der Helmholtz-Zentrum Berlin GmbH (HZB), abgeschaltet. Das Stilllegungsgenehmigungsverfahren des Forschungsreaktors wird von der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt durchgeführt.
Im Rahmen des formellen Genehmigungsverfahrens bekommen zahlreiche Akteure die Möglichkeit, Stellung zu den Rückbauplänen zu beziehen. Zudem wird geprüft, ob die Rückbaupläne sicher und durchführbar sind.
Stilllegung des Forschungsreaktors BER II
Bild: HZB
Erklärfilm Genehmigungsverfahren zur Stilllegung des Forschungsreaktors BER II
Formate: video/youtube
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Kurzbeschreibung des Videos
Die atomrechtliche Genehmigungsbehörde des Landes Berlin begleitet genehmigungsrechtlich das Vorhaben zur Stilllegung des Forschungsreaktors BER II des Helmholtz-Zentrums Berlin.
Dazu führt sie das gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungsverfahren zur Stilllegung einer kerntechnischen Anlage durch.
Dieser Film gibt einen Überblick über den Ablauf und die einzelnen Schritte des Verfahrens.Herausgeber: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Das formelle Genehmigungsverfahren
Bild: SenUVK
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Ablauf des formellen Genehmigungsverfahrens
Bild: SenUVK
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Ablauf der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Bild: SenUVK
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Möglichkeiten der Beteiligung für die Öffentlichkeit
Kontakt
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Integrativer Umweltschutz
Leitung des Referats Atomaufsicht, Strahlenmessstelle, Luftgütemessungen
Dr. Heike Kaupp
- Tel.: (030) 9025-2178
Strahlenmessstelle
(Umweltradioaktivität, Personendosimetrie)
- Tel.: (030) 90166-410
Atomrechtliche Genehmigungsbehörde