Atomaufsicht und Strahlenschutz

Fassade des Forschungsreaktors BER II

Atomrechtliche Aufsichtsbehörde

Die einzige kerntechnische Anlage in Berlin gemäß § 7 Atomgesetz ist der Forschungsreaktor BER II am Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB). Die staatliche Aufsicht überwacht kerntechnische Anlagen kontinuierlich während ihrer gesamten Lebensdauer, einschließlich der Errichtung, Stilllegung und Sicherung. Weitere Informationen

Berliner Experimentier-Reaktor (BER II)

Stilllegung des Forschungsreaktors BER II

Ende 2019 wurde der Berliner Experimentier-Reaktor (BER II) von der Betreiberin, der Helmholtz-Zentrum Berlin GmbH (HZB), abgeschaltet. Das Stilllegungsgenehmigungsverfahren des Forschungsreaktors wird von der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde der Senatsverwaltung durchgeführt. Weitere Informationen

Video: Ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe

Strahlenschutz­

Ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe werden in vielen Anwendungsbereichen gezielt genutzt. Der Film gibt für Berlin einen Überblick über wichtige alltägliche Einsatzbereiche in Forschung und Entwicklung, in Industrie und Technik und in der Medizin. Weitere Informationen

Feuerwehr im Einsatz

Katastrophenschutzplan für die Umgebung des Forschungsreaktors BER II

Im Katastrophenschutzplan sind Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen berücksichtigt worden. Er beschreibt die Ausgangslage, das gefährdete Gebiet, die Aufgaben der Gefahrenabwehr und die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und Einrichtungen. Weitere Informationen

Berlin-Skyline-Panorama mit Spree Fluss bei Sonnenuntergang

Strahlenschutzvorsorge

Die Senatsverwaltung hat 2016 die Zuständigkeit für die Strahlenschutzvorsorge übernommen. Sie ist damit zuständig für die Planung des Landes Berlin für den Fall, dass eine große kerntechnische Anlage havariert und es dadurch zu einer nicht unerheblichen Freisetzung von radioaktiven Stoffen kommt. Weitere Informationen

Zuständigkeiten im Land Berlin

In Berlin werden die den Ländern zugewiesenen Aufgaben nach dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzgesetz durch verschiedene Behörden wahrgenommen. Weitere Informationen