Gemeinnützige oder gewerbliche Sammlungen von Abfällen aus Privathaushalten müssen spätestens drei Monate vor Beginn bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angezeigt werden. Die Anzeige kann formlos oder mit Hilfe des Formblattes erfolgen.
Formulare im Bereich Kreislaufwirtschaft
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Formblatt Anzeige für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Abfällen im Land Berlin