Den Senatsverwaltungen kommt auf dem Weg zum klimaneutralen Berlin 2045 eine Vorbildfunktion zu. Dabei spielen die jeweiligen Fuhrparks eine maßgebliche Rolle. Auch deshalb müssen die von der öffentlichen Hand genutzten Kraftfahrzeuge bis 2030 CO2 frei betrieben werden.
Um dieser Pflicht aus dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz nachzukommen, müssen die Behörden auch entsprechende Pläne zur Umstellung ihrer Fahrzeugflotten erstellen und veröffentlichen. Der nun vorgelegte Plan der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Klima- und Verbraucherschutz zeigt, dass fast die Hälfte des Fuhrparks der Senatsverwaltung bereits elektrisch oder als Hybrid betrieben wird. Dabei sind auch die nachgeordneten Behörden der Senatsverwaltung berücksichtigt — zum Beispiel das Pflanzenschutzamt und das Fischereiamt. Besondere Nutzfahrzeuge wie beispielswiese Forstfahrzeuge können von der Umstellungspflicht ausgenommen sein.
Der Bericht zeigt zudem, dass die Senatsverwaltung über 23 Ladesäulen an vier Standorten verfügt. Den vollständigen Plan finden Sie zum Download.