Die COVID-19-Pandemie hat nicht nur in den Vorjahren bei den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zu erheblichen Einnahmeeinbußen geführt, sondern führt auch im Jahr 2022 zu weiteren Einnahmeverlusten. Daher werden auf Basis einer bundesweiten Abstimmung von den Ländern Leistungen zum Ausgleich dieser Schäden gewährt. In diesem Rahmen veröffentlicht das Land Berlin die folgende „Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 und dem temporär eingeführten 9-Euro-Ticket im Jahr 2022 im Land Berlin“ (Richtlinien Corona Billigkeitsleistungen ÖPNV 2022) Billigkeitsleistungen. Hinsichtlich der Umsetzung wird auf die den Anspruchsberechtigten bekannte Umsetzungspraxis für den Ausgleich der Schäden des Jahres 2020 verwiesen.
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