Die COVID-19-Pandemie hat nicht nur im Jahr 2020 bei den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zu erheblichen Einnahmeeinbußen geführt, sondern wird auch im Jahr 2021 zu weiteren Einnahmeverlusten führen. Daher werden auf Basis einer bundesweiten Abstimmung von den Ländern Leistungen zum Ausgleich dieser Schäden gewährt. In diesem Rahmen veröffentlicht das Land Berlin die folgende „Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 im Land Berlin im Jahr 2021“ (Richtlinien Corona Billigkeitsleistungen ÖPNV 2021). Hinsichtlich der Umsetzung wird auf die den Anspruchsberechtigten bekannte Umsetzungspraxis für den Ausgleich der Schäden des Jahres 2020 verwiesen.
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