Die COVID-19-Pandemie hat bei den Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr und den Aufgabenträgern zu erheblichen Einnahmeeinbußen geführt und wird zu weiteren Einnahmeverlusten im Jahr 2020 führen.
Zum Ausgleich dieser und weiterer, konkret aufgeführter, pandemiebedingter Schäden gewährt das Land Berlin nach Maßgabe der „Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 im Land Berlin“ (Richtlinien Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV) vom 07.09.2020, des § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der „Bundesrahmenregelung Beihilfen für den öffentlichen Personennahverkehr“ vom 07.08.2020 entsprechende Billigkeitsleistungen.