Die Berliner Stadtreinigung (BSR) wird mit der Reinigung von bezirksseitig ausgewählten Spielplätzen in Berlin betraut: Die Pilotphase auf zunächst 85 Spielplätzen in allen Bezirken Berlins startet bereits in diesem April. Über den Auftakt der Pilotphase haben sich auf dem Spielplatz Eulerstraße am heutigen Donnerstag Franziska Giffey, Wirtschaftssenatorin und Aufsichtsratsvorsitzende der BSR, und Umweltsenatorin Manja Schreiner sowie die BSR-Vorstandsvorsitzende Stephanie Otto informiert. In einem zweiten Schritt soll mit dem geplanten Inkrafttreten einer novellierten Rechtsverordnung im Sommer dieses Jahres die Gesamtzahl der Spielplätze, die durch die BSR dauerhaft gereinigt werden, um 50 weitere Spielplätze auf dann insgesamt 135 steigen. Das neue Angebot soll für ein sauberes, sicheres und lebenswertes Umfeld bei Spiel und Spaß von Familien und ihren Kindern sorgen – denn die zunehmende Nutzung des öffentlichen Raums ist für alle Beteiligten eine steigende Herausforderung.
Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe: „Wir wollen ein sauberes und lebenswertes Berlin – und dass unsere Kleinsten auf sauberen Spielplätzen spielen können. Dafür ziehen Senat, Bezirke und die BSR an einem Strang. Mit dem Frühling startet die BSR neu mit der Reinigung von 85 Spielplätzen, die nicht Teil von größeren Parks sind, und das in der ganzen Stadt. Ich freue mich, dass wir dafür Mittel aus Gewinnrücklagen der BSR zur Verfügung stellen konnten. Ab Juli kann die BSR dann zusätzlich 3 Millionen Euro jährlich einsetzen, die dafür im Doppelhaushalt festgeschrieben sind. Damit entlasten wir die Bezirke und sorgen gemeinsam dauerhaft für mehr Sauberkeit auf unseren Spielplätzen.“
Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Mit dem Frühling startet die Draußen-Zeit, gerade auch auf Spielplätzen in allen Berliner Bezirken. Gerade hier sind Sauberkeit und Sicherheit ein besonders sensibles Thema. Daher ist es gut und richtig, dass die BSR jetzt auf mehr bezirksseitig ausgewählten Spielplätzen als vorher die Reinigung übernehmen wird.“
Stephanie Otto, BSR-Vorstandsvorsitzende: „Ich freue mich über das Vertrauen, das wir als BSR vom Land und den Bezirken erhalten. Bei der Reinigung von Spielplätzen kommen uns besonders die Erfahrungen aus vielen Berliner Grünanlagen zugute. Ich danke allen Beteiligten, dass wir die Pilotphase so kurzfristig aufsetzen konnten, und insbesondere den Kolleginnen und Kollegen unse¬rer Straßenreinigung. Mit ihrer täglichen Arbeit leisten sie einen weiteren wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in Berlin. Klar ist aber auch: Stadtsauberkeit geht nur gemeinsam – wir alle tragen Verantwortung für ein lebenswertes Berlin.“
Die Frauen und Männer in Orange reinigen die Spielplätze bedarfsgerecht, d.h. in Abhängigkeit von Wetterverhältnissen, Besucherandrang und anfallenden Verschmutzungen. Grundsätzlich gilt dabei: Je schöner das Wetter, desto mehr große und kleine Besucher/-innen, desto mehr Müll – und desto mehr Reinigungskräfte. Diese Entwicklung zu mehr Abfall in Parks und sonstigen Grünanlagen ist auf den Trend zurückzuführen, den öffentlichen Raum immer stärker zu nutzen: Getränke und Speisen werden nicht mehr nur zu Hause oder im Restaurant konsumiert, sondern immer öfter auch Draußen im Grünen. Öffentliche Flächen sind zugleich Treffpunkt, Pausenraum und Erlebnisort. Nicht nur die Nutzungsintensität, sondern auch das Nutzerverhalten haben sich also geändert.
Durch mehr finanzielle Mittel für Stadtsauberkeit im Doppelhaushalt 2024/2025 werden die Bezirke in die Lage versetzt, künftig mehr Parks und sonstige Grünanlagen (inkl. Spielplätze) durch die BSR reinigen zu lassen.
Speziell für die Reinigung von Spielplätzen hat der Haushaltsgesetzgeber im Landeshaushalt 2024/2025 über die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe jährlich 3 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel kommen ab dem Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung im Juli 2024 zum Einsatz. In der Pilotphase kann die BSR auf zusätzliche Mittel zurückgreifen, die ihr auf Grundlage einer betrieblichen Gewinnrücklage infolge von Beschlüssen des Aufsichtsrates und der Gewährträgerversammlung der BSR zur Verfügung stehen.
Die BSR säubert bereits Spielplätze, wenn diese Bestandteil einer von ihr gereinigten Grünanlage sind. Für Spielplätze außerhalb größerer Parks waren bislang grundsätzlich die Bezirke zuständig. Die neue Dienstleistung der BSR umfasst nun auch Spielplätze außerhalb von größeren Parks. Die BSR wird in der jetzt beginnenden Pilotphase vorzeitig 85 Spielplätze reinigen. Weitere 50 Spielplätze sollen nach Verabschiedung der Rechtsverordnung durch den Rat der Bürgermeister noch hinzukommen, so dass die Gesamtzahl der von der BSR gereinigten eigenständigen Spielplätze dann 135 betragen würde. Alle anderen Spielplätze verbleiben in der Verantwortung der Bezirke.
Die Auswahl der Spielplätze erfolgte durch die Berliner Bezirke unter der Federführung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – und unter Einbindung der BSR. Kriterium war hierbei eine “besondere Bedeutung für die Stadtsauberkeit”, zum Beispiel aufgrund einer hohen Nutzungsfrequenz.
Da die Bezirke zunehmend gezwungen sind, nennenswerte Anteile des ursprünglich für die gärtnerische Pflege vorgesehenen Budgets stattdessen für die Reinigung auszugeben, bringt die Übernahme der Spielplatzreinigung durch die BSR eine spürbare Entlastung für die Bezirke. Das gilt auch für Parks und sonstige Grünanlagen, von denen die BSR mit Inkrafttreten einer novellierten Rechtsverordnung (voraussichtlich im Sommer 2024) weitere in ihre Reinigungsverantwortung nehmen wird. Diese novellierte Rechtsverordnung legt fest, in welchen Bereichen (Parks, sonstige Grünanlagen inkl. Spielplätze und auch Forstgebiete) die BSR für die Reinigung verantwortlich ist. Die aktuelle Fassung listet bereits 79 Grünanlagen und 17 Forstreviere mit BSR-Reinigungsschwerpunkten auf.
Für eine nachhaltige Verbesserung des Sauberkeitszustands in Grünanlagen und Forsten bleibt es zudem wichtig, dass die Reinigungstätigkeit der BSR durch konsequente ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen unverbesserliche Müllsünder/-innen flankiert wird.