Die Berlinerinnen und Berliner können durchatmen – die Luftqualität in Berlin hat sich in den letzten fünf Jahren deutlich verbessert. Seit 2020 können stadtweit alle derzeit geltenden Luftqualitätsgrenzwerte eingehalten werden. An der großen Mehrzahl der Straßen wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid 2021 sogar deutlich unterschritten.
Im Ergebnis legt die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans fest, dass die Umweltzone noch unverändert weitergeführt werden muss. Ohne Umweltzone besteht weiterhin die Gefahr, dass an Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und schlechten Ausbreitungsbedingungen der Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten werden könnte.
Tempo-30 ist weiterhin auf sieben Hauptverkehrsstraßen notwendig.
An 34 Strecken können die Luftqualitätsgrenzwerte auch ohne Tempo-30 eingehalten werden. Damit kann die aus Gründen der Luftreinhaltung erfolgte Anordnung von Tempo-30 aufgehoben werden.
Umwelt- und Verkehrssenatorin Manja Schreiner: „Schon seit vier Jahren können in Berlin alle geltenden Grenzwerte eingehalten werden, das ist ein Erfolg von über zwanzig Jahren Luftreinhalteplanung. Bereits im Jahr 2022 konnten wir die letzten Dieselfahrverbote aufheben. Nun haben wir weitere Einschränkungen für den Straßenverkehr auf den Prüfstand gestellt. Theoretisch könnten nun auf 34 Straßenabschnitten die Tempo-30-Vorgabe fallen. Für die Luftreinhaltung sind sie nicht mehr erforderlich. Das ist allerdings kein Freifahrtschein. Nur wenn die Verkehrssicherheit es hergibt, nur wenn keine Schule, Kita oder Pflegeeinrichtung am Weg liegt, wird es wieder Tempo-50 heißen.“
Die Aufhebung der Tempo-30-Strecken geschieht allein aus rechtlichen Gründen. Sie gilt für folgende Hauptverkehrsstraßen: