HWR Berlin und Senatsverwaltung unterzeichnen Klimaschutzvereinbarung
Pressemitteilung vom 13.02.2023
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin bekennt sich mit eigenem Maßnahmenkatalog zu Berliner Klimaschutzzielen im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Hochschule
Die Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, und der Präsident der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin), Prof. Dr. Andreas Zaby, haben eine Klimaschutzvereinbarung unterzeichnet. Damit bekennt sich die Hochschule mit ihren Standorten in Schöneberg und Lichtenberg zu den Klimaschutzzielen des Landes Berlin. Laut Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz soll die Hauptstadt bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein. Hierzu ist eine deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen notwendig.
Um diese zu erreichen, unternimmt die HWR Berlin auf Grundlage der Klimaschutzvereinbarung geeignete Schritte. So sollen etwa durch Energie- und Ressourceneffizienz beim Gebäudebetrieb und bei betrieblichen Prozessen die mit dem Energieverbrauch verbundenen CO2-Emissionen bereits bis Ende 2032 um mindestens 20 Prozent gegenüber 2019 gesenkt werden. Der weitere Maßnahmenkatalog reicht von der systematischen bereichsspezifischen Verbrauchserfassung und -steuerung für die Etablierung eines Energiemanagements, über die Verbesserung der Energieeffizienz der IT-Infrastruktur (Green-IT), bis zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität und dem Ausbau der Blüh- und Vegetationsflächen auf und rund um den Campus in Schöneberg. Zudem werden derzeit die baulichen Voraussetzungen geprüft, um weitere Solaranlagen auch auf den denkmalgeschützten Gebäuden der HWR Berlin zu installieren und ein Nachhaltigkeitszertifikat erarbeitet. Im Rahmen des Wettbewerbs „Nachhaltige Hochschule“ sind Studierende aufgerufen, weitere umsetzungsfähige Ideen für einen nachhaltigeren Campus einzureichen.
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft begleitet den Prozess der klimagerechten Ertüchtigung von Hochschulgebäuden und arbeitet mit Nachdruck daran, das Berliner Energiewendegesetz sowie die Klima- und Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung gemeinsam mit den Hochschulen umzusetzen. Inzwischen haben fast alle staatlichen Berliner Hochschulen und die Charité-Universitätsmedizin Klimaschutzvereinbarungen abgeschlossen. Die drei künstlerischen Hochschulen arbeiten daran.
Die gemeinsame Klimaschutzvereinbarung der HWR Berlin und SenUMVK ist zeitnah zu finden auf:
Über die Klimaschutzvereinbarungen des Landes Berlin
Mit den Klimaschutzvereinbarungen bindet das Land Berlin Unternehmen und Hochschulen konkret dabei ein, um Berlin auf dem Klimaneutralitätspfad zu unterstützen. Unternehmen sowie Hochschulen setzen sich bei der Entwicklung einer Klimaschutzvereinbarung mit der Frage auseinander, welche Maßnahmen und Schritte erforderlich sind, um den eigenen Wirkungsbereich perspektivisch klimaneutral gestalten zu können. Die Ergebnisse dieser Überlegungen fließen in die Vereinbarung ein und sichern in der Umsetzung die erforderlichen Emissionsminderungen.
Darüber hinaus entwickeln Klimaschutzvereinbarungen eine Vorbildfunktion. Sie sollen andere Unternehmen anregen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und ebenfalls ambitionierte Zielstellungen zu entwickeln. Daher sind die Klimaschutzvereinbarungen als Instrument auch im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz verankert.
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