Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung Breitenbachplatz: Rückbau der ehemaligen Autobahnbrücken ist möglich
Bild: Nils Stelte
Pressemitteilung vom 29.12.2022
Senatorin Jarasch: „Ein Abriss dieses Relikts der autogerechten Stadt wird den Platz und seine Umgebung enorm verbessern.“ Weitere Planungen übernimmt ein Projektteam
Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch hat heute die Ergebnisse der Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung Breitenbachplatz vorgestellt. Wesentliche Erkenntnis: Der Rückbau der ehemaligen Autobahnbrücken, der einstigen A 104 mit Anschluss an die Stadtautobahn, ist technisch machbar und verkehrlich zu bewältigen. Die in den späten 70er-Jahren errichteten Spannbeton-Brücken, ein Relikt des autogerechten Ausbaus der Stadt, teilen den Breitenbachplatz mitten im Wohngebiet und setzen die Aufenthaltsqualität dort extrem herab. Etliche Initiativen setzen sich seit Jahren für den Abriss der mehr als 500 Meter langen, insgesamt vierspurigen Doppelbrücken ein.
Senatorin Bettina Jarasch: „Wir wollen die autogerechte Stadt Stück für Stück zurückbauen – und zu einer menschenfreundlichen Stadt umbauen. Ein besonders drastisches Relikt der autogerechten Stadtplanung sind die Brücken am Breitenbachplatz. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist klar: Ein Abriss der Brücken ist machbar und wird den Platz und seine Umgebung enorm verbessern. Genau das ist unser Ziel: Es wird mehr Platz gewonnen für Grün, mehr Platz für Kinder, mehr Platz zum Sitzen, Spielen, Draußensein und auch zum Wohnen. Die Menschen können ihren Breitenbachplatz nach fast einem halben Jahrhundert zurückerobern.“
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) hatte auf Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 6. Juni 2019 ein interdisziplinäres Bearbeitungsteam aus Verkehrsplaner*innen, Stadtplaner*innen und Bauingenieur*innen mit der Erstellung einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung beauftragt.
Sie untersuchten die Fragestellung, unter welchen verkehrlichen, städtebaulichen, ökologischen und finanziellen Rahmenbedingungen ein (Teil-)Rückbau der Brückenbauwerke über den Breitenbachplatz möglich sei und wie der Platz neu gestaltet werden könne.
Nach umfangreichen Arbeiten des Planungsteams unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der betroffenen Verwaltungen, weiterer Träger öffentlicher Belange sowie von Interessenverbänden liegen nun die Ergebnisse der Untersuchung vor.
Mehr als zehn Varianten sind untersucht worden, zwei davon (Variante 1 und Variante 3) wurden als machbar bestätigt.
In Variante 1 wird der Verkehr ebenerdig über den Breitenbachplatz und dann weiterhin durch den Tunnel unter der Überbauung Schlangenbader Straße (ÜBS) geführt.
In Variante 3 wird darüber hinaus auch die Tunnelverbindung geschlossen, sodass weitere Möglichkeiten für eine Umnutzung des heutigen Verkehrsraums entstehen.
In beiden Varianten werden die Brückenbauwerke über den Breitenbachplatz nicht mehr benötigt und können zurückgebaut werden. Die finale Entscheidung zur Verkehrsführung im Abschnitt der Schlangenbader Straße (ÜBS) steht noch aus. Hierzu werden weiterführende Detailuntersuchungen u. a. zu Verkehrsverlagerungen und Lärmimmissionen erfolgen, die im Rahmen des nachfolgenden planrechtlichen Verfahrens durchzuführen sind.
Auch der bauliche Zustand legt eine Umsetzung der entwickelten Varianten nah, denn die mittelfristige Aufrechterhaltung der Verkehrstauglichkeit würde einen hohen Instandsetzungsaufwand bedeuten. Angestrebt werden daher eine Minimierung dieses Aufwandes und ein zeitnaher Rückbau der Brücken.
Weiteres Vorgehen
Die Ergebnisse der Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung werden durch SenUMVK zunächst in den Senat eingebracht. Auch das Abgeordnetenhaus erhält detaillierte Kenntnis. Nach einem entsprechenden Senatsbeschluss können die Planungen zum Rückbau der Brücken starten, das weitere Vorgehen, Zuständigkeiten sowie die Finanzierung werden zwischen den betroffenen Verwaltungen abgestimmt.
Ziel ist es, ein verwaltungsübergreifendes Projektteam zur Entwicklung des Breitenbachplatzes und seiner Umgebung einschließlich der notwendigen Untersuchungen zu bilden. Wie im bisherigen Prozess bleiben dabei die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf eng eingebunden.
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