Friedrichstraße wird dauerhaft zur Flaniermeile
Pressemitteilung vom 25.10.2022
Entscheidung des Verwaltungsgerichts ändert nichts an der laufenden Teileinziehung
Das Verwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Friedrichstraße bis zur abgeschlossenen straßenrechtlichen Teileinziehung wieder für den Kfz-Verkehr geöffnet werden muss. Diese Entscheidung und das weitere Vorgehen wird die Senatsverwaltung nun prüfen, insbesondere eine mögliche Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht.
Bettina Jarasch, Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz: „Ich möchte für die Flaniermeile Friedrichstraße eine gute dauerhafte Lösung als Fußgängerzone. Deshalb haben wir das Verfahren neu aufgelegt und dabei Vorschlägen der Anrainer Rechnung getragen. Das Verfahren zur endgültigen Umwandlung und die Einrichtung der Fahrradstraße in der Charlottenstraße laufen unabhängig von der heutigen Gerichtsentscheidung weiter.“
Nach Abschluss des aktuell laufenden Teileinziehungsverfahrens wird die Friedrichstraße dann dauerhaft zur Flaniermeile. Die parallel verlaufende Charlottenstraße wird aktuell zur Fahrradstraße umgebaut. Auch dies ist von der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts unberührt.
Bis Ende Oktober 2021 lief im Abschnitt zwischen Französischer Straße und Leipziger Straße der Verkehrsversuch zur Verkehrsberuhigung. Aktuell läuft die straßenrechtliche Teileinziehung des Bereichs für die dauerhafte Umwandlung in eine Fußgängerzone.
Dieser Prozess dauert deswegen noch an, weil die Senatsverwaltung ihn neu aufgesetzt hat, um eine gute funktionierende Lösung für die Flaniermeile umzusetzen. Hierbei wurden die Verbesserungsvorschläge der ortsansässigen Gewerbetreibenden aufgegriffen. Nach intensivem Austausch mit den Anliegern hatte die Senatsverwaltung das Konzept für die Flaniermeile bezüglich des Wirtschaftsverkehrs optimiert und entschieden, den Lieferverkehr auch in diesem Abschnitt der Friedrichstraße zuzulassen, um für mehr Verkehrssicherheit in den Seitenstraßen zu sorgen. Für das angepasste Teileinziehungsverfahren mit dem verbesserten Konzept nahm die Senatsverwaltung in Kauf, dass mehr Zeit zwischen dem Ende des Verkehrsversuchs und der dauerhaften Umwandlung verstreichen würde.
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