Obligatorischer Effizienz-Check von Gasheizungen ist in Kraft

Pressemitteilung vom 14.10.2022

Neue Bundesverordnung: Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen stehen seit Oktober in der Pflicht, ihre Anlagen überprüfen zu lassen

Seit diesem Oktober gilt für Eigentümer*innen von Gebäuden mit Gasheizungen die Pflicht zu einer Effizienzprüfung ihrer Anlagen. Die Verpflichtung ist Teil der Maßnahmen des Bundes zur Sicherung der Energieversorgung und in einer Verordnung geregelt (Link siehe unten). Die Verordnung besagt, alle Gasheizungen daraufhin zu prüfen, ob sie energiesparend genug eingestellt sind. Mit der Prüfung können die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer unter anderem Schornsteinfeger* innen, Heizungsinstallateur*innen oder Energieberater*innen beauftragen.

Die Prüfung betrifft alle Einstellungen der Heizung, die Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben. Hierzu gehören etwa die Einstellung der Vorlauftemperatur, der Warmwassertemperaturen und Betriebssteuerungen sowie die Absenkung der Nachttemperaturen. Bei Gasetagenheizungen ist auch zu prüfen, ob durch eine Anpassung der Heizleistung der Geräte an den Wärmebedarf (sogenannte Nennwärmeleistung) Energie eingespart werden kann. Wenn Optimierungsbedarf festgestellt wird, ist der Gebäudeeigentümer oder die Gebäudeeigentümerin zur Anpassung der Einstellung verpflichtet. Hierfür setzt die Verordnung eine Frist bis zum 15. September 2024.

Prüfung und optimierende Einstellung der Heizungen sind kostengünstig und können zugleich eine deutliche Gaseinsparung erreichen. Die Sanitär- und Heizungs-Innung Berlin (Innung SHK Berlin) sowie die Schornsteinfeger-Innung Berlin schätzen, dass die Heizungsprüfung abhängig von Typ und Größe der Heizungen zwischen einer halben Stunde (bei kleineren Anlagen wie Gasetagenheizungen) und einer Stunde (bei Gaszentralheizungen bis 50 kW) in Anspruch nimmt. Es ist mit Kosten von 80 bis 160 Euro zu rechnen, wenn die Prüfung im Zuge von Wartungsarbeiten durchgeführt wird. Dem steht ein Einsparpotential von bis zu 15 Prozent gegenüber. In einigen Fällen sind im Zusammenspiel der Maßnahmen weitere Einsparungen möglich. Der Effizienz-Check rechnet sich deshalb schnell. Ein Vorteil der Prüfung ist zudem, dass Eigentümer*innen und Nutzer*innen laut der Verordnung über weitergehende Möglichkeiten der Energieeinsparung informiert werden müssen.

Bettina Jarasch, Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz: „Mit der Optimierung ihrer Gasheizung leisten Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer einen Beitrag zur Verbesserung der Gasversorgungslage und damit zum Klimaschutz. Zudem können sie ihre Heizkosten spürbar senken – die Verpflichtung nutzt daher allen Betroffenen, einschließlich den Mieterinnen und Mietern von Gebäuden.“

Aufwändigere Energieeffizienzmaßnahmen an der Heizung – etwa ein hydraulischer Abgleich oder Dämmmaßnahmen an Rohrleitungen und Armaturen – sind dabei nicht flächendeckend verpflichtend, aber stets Teil der Prüfung. Nur für Wohngebäude ab sechs Wohnungen und Nichtwohngebäude ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche ist der hydraulische Abgleich in jedem Fall obligatorisch. Informationen zum hydraulischen Abgleich finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter:

Andreas Schuh, Obermeister der Innung SHK Berlin, und Norbert Skrobek, Obermeister der Schornsteinfeger-Innung in Berlin: „Wir empfehlen, die Heizungsprüfung mit ohnehin anstehenden Terminen, wie der regelmäßigen Wartung Ihrer Gasheizung oder der jährlichen Prüfung durch den Schornsteinfeger, zu verbinden. So vermeiden Sie Fahrtkosten und helfen, dass die Handwerksbetriebe möglichst viele Heizungsprüfungen bewältigen können. Hierzu sollten Sie Ihren Fachbetrieb oder den Schornsteinfeger im Vorfeld beauftragen, damit die zusätzlichen Zeitressourcen berücksichtigt werden können. Auch der hydraulische Abgleich ist ein wirksames Mittel zur Effizienzsteigerung Ihrer Heizung. Die Kosten für diese Maßnahme hängen von dem installierten Heizungsverteilnetz sowie der Wärmeübergabe ab. In der Regel kann diese Investition zwischen fünf und 15 Euro pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche liegen. Sprechen Sie Ihren Fachbetrieb an, der Ihnen den Aufwand der Arbeiten und Nutzen vermitteln kann“.

Weitere Informationen zum Heizungs-Check, zu Energiesparmaßnahmen des Landes Berlin und Energiespartipps erhalten Sie im neuen Landesportal zum Thema Energie unter der Internetadresse: