Gaststätten sollen Außenbereiche auf Antrag ausweiten können
Bild: Ralf Rühmeier
Pressemitteilung vom 09.03.2021
Senatsverwaltung empfiehlt Bezirken, Anträge auf Ausweitung der Stellflächen im Freien zu genehmigen und auf Sondernutzungsgebühren zu verzichten
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz empfiehlt, in der Pandemie-Situation die Ausweitung von Gastronomie-Stellflächen im Freien wie bereits im vergangenen Jahr großzügig zu genehmigen.
In Anbetracht der seit Herbst 2020 andauernden neuerlichen Pandemie bedingten Einschränkungen ist die Situation der gastronomischen Betriebe noch immer erheblich eingeschränkt und vergleichbar mit der Lage im Frühjahr 2020. Es gibt nach der Öffnung der Gaststätten für den Publikumsverkehr – unter strengen Hygiene- und Abstandsauflagen – ein öffentliches Interesse daran, dass Stellflächen für Tische und Stühle im Außenbereich erweitert werden können.
Es bleibt bei einer Einzelfallprüfung durch die Bezirksämter, die auf Antrag der Gastronomiebetriebe jeweils die konkrete Situation am Ort bewerten. Flächenausweitungen auf Gehwegen sind demnach möglich, solange keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen, insbesondere das Durchkommen und Begegnungen von Fußgänger*innen barrierefrei möglich bleibt.
Die Senatsverkehrsverwaltung macht die Bezirke ausdrücklich darauf aufmerksam, dass für die ausgeweiteten Flächen von einer Erhebung der ansonsten fälligen Sondernutzungsgebühren abgesehen werden kann.
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