Berlin und Brandenburg einigen sich auf S-Bahn-Vergabeverfahren
Bild: © thomberlin - Fotolia.com
Pressemitteilung vom 02.05.2020
Gemeinsame Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin und des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn werden ausgeschrieben. Betriebsstart ist Ende 2027
Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich nach intensiven Gesprächen auf eine gemeinsame Linie bei der geplanten Vergabe der beiden S-Bahn-Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn verständigt. Die wesentlichen Eckpunkte des Berliner Senatsbeschlusses vom November 2019 bleiben dabei erhalten: Ziel bei dieser größten Ausschreibung in der Berliner S-Bahn-Geschichte ist ein effektiver Wettbewerb mit dem Ergebnis vernünftiger Preise bei dauerhaft guter Qualität.
Das geplante Kombinationsverfahren sieht, wie bisher, vier Einzellose vor, auf die geboten werden kann: Bewerben können sich Unternehmen für die Fahrzeuglieferung/Instandhaltung sowie für den Fahrbetrieb auf jeweils beiden Teilnetzen. Angebote sind auf die vier Einzellose, auf insgesamt vier weitere Loskombinationen und auch auf die Gesamtleistung (alle Lose) möglich. Die künftigen Verträge über den Betrieb haben dabei eine Laufzeit von 15 Jahren, die Verträge zur Instandhaltung dagegen von 30 Jahren, womit die Qualität der Fahrzeuge gesichert wird.
Berlin beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung mindestens 1308 neue S-Bahn-Wagen (entspricht 327 sogenannte Halbzügen, also Vier-Wagen-Einheiten) und nimmt die Fahrzeuge erstmals überhaupt in den Landesbesitz. Optional für künftigen Mehrbedarf – etwa auf den Neubaustrecken des Pendler-Großprojekts i2030 oder für Taktverdichtungen – können weitere 852 Wagen beschafft werden. Insgesamt sind also bis zu 2160 neue S-Bahn-Wagen bestellbar.
Für diesen Fahrzeugpool wird eine landeseigene Gesellschaft gegründet. Das Land Brandenburg kann sich an dieser Fahrzeuggesellschaft beteiligen. Die Länder sichern sich damit dauerhaft Unabhängigkeit, auch in Krisenzeiten.
Der Arbeitnehmerschutz ist maximal gewährleistet: Vertraglich festgelegt werden klare Regelungen zur Arbeitsplatzsicherung, zum Personalübergang, zur Tariftreue, zum Mindestlohn und zur Ausbildungsverpflichtung, die sowohl den im Fahrgeschäft Beschäftigten als auch dem Werkstattpersonal zugutekommen.
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Berlin, erklärt dazu:
„Berlin und Brandenburg schlagen mit dieser Ausschreibung gemeinsam ein neues Kapitel für den Nahverkehr in der Metropolregion auf. Hunderte neue moderne Wagen werden einen S-Bahn-Verkehr mit viel engerer Taktdichte und deutlich weniger Störanfälligkeit ermöglichen. Die Menschen erhalten so ein verlässliches, attraktives Angebot für leistungsfähige und umweltfreundliche Mobilität in Berlin und Brandenburg. Der neue landeseigene Fahrzeugpool mit dem Zugriff auf die Werkstätten sichert darüber hinaus eine kosteneffiziente Beschaffung der Fahrzeuge und bringt zugleich Handlungsfreiheit für das Land in Krisenzeiten. Diese Ausschreibung ist der Schlussstrich unter die S-Bahn-Krise von vor einem Jahrzehnt – und der Start in eine neue Ära.“
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung in Brandenburg:
„Wir gestalten gemeinsam die Zukunft des Nahverkehrs in Berlin und Brandenburg und gehen mit dem Vergabeverfahren für die S-Bahn an den Start. Damit haben wir eine gute Einigung für Brandenburg und für die Hauptstadt erzielt. Unser gemeinsames Ziel ist es, über den Wettbewerb ein hochwertiges und leistungsfähiges S-Bahn-Angebot zu sichern. Damit wollen wir für die Nutzerinnen und Nutzer der S-Bahn dauerhaft eine hohe Qualität zu angemessenen Preisen gewährleisten. So setzen wir ein wichtiges Zeichen in der Krisenzeit und schaffen Wachstum für die Region.“
Um Wettbewerb zu ermöglichen, haben sich die Länder darauf geeinigt, planerisch mindestens einen neuen optionalen Werkstattstandort pro Teilnetz zu entwickeln, inklusive etwa der Grundstückssicherung und der Vorbereitungen für eine Schienenanbindung. Bewerber auf die Teillose Fahrzeuglieferung und Instandhaltung können diese Standorte bei Bedarf nutzen, um Werkstätten zu errichten. Der Instandhaltungsvertrag wird im Rahmen des rechtlich Möglichen sicherstellen, dass die Werkstätten samt Material auch nach Vertragsende dem S-Bahnsystem zur Verfügung stehen.
Das Vergabeverfahren soll, nach Senatsbeschluss voraussichtlich im Mai, schnellstmöglich beginnen. Der Betriebsstart ist Ende 2027.
Kontakt
Pressestelle
- Tel.: (030) 9025-1090
- Tel.: (030) 9025-1099
- Fax: (030) 9025-1091
- E-Mail an die Pressestelle