Berliner Hauptverkehrsstraßennetz wird vermessen

Messfahrzeug

Pressemitteilung vom 20.04.2020

Spezialfahrzeug untersucht Zustand von Fahrbahnen auf rund 2700 Kilometern Länge

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird ab Dienstag, den 21.04.2020, bis Ende September 2020 den baulichen Zustand von rund 2.700 Kilometer Fahrbahnen auf Hauptverkehrsstraßen standardisiert messen und erfassen lassen. Die Daten, die der Erhaltungs- und Sanierungsplanung dienen, sollen Anfang 2021 zur detaillierten Auswertung zur Verfügung stehen.

Im Auftrag der Verkehrsverwaltung erfasst die TÜV Rheinland Schniering GmbH mit zertifizierten Messfahrzeugen die Längs- und Querebenen der Fahrbahnen, die sich bei schlechtem Zustand als Spurrinnen oder Senkungen innerhalb der Fahrbahnen bemerkbar machen können. Zudem werden hochauflösende verzerrungsfreie und maßstabsgetreue Bilddarstellungen, sogenannte Orthofotos, erzeugt, deren Auswertung am Bildschirm genaue Aufschlüsse über Risse, Ausbrüche, Fehlstellen, Flickstellen oder andere Schäden ergeben. Zudem werden Streckenfotos aufgenommen, die der allgemeinen Orientierung für die Auswertung dienen.

Messfahrzeug

Für die Vermessung und Erfassung werden spezielle Fahrzeuge mit Kameras und Messtechnik die Straßen Berlins befahren. Die Daten fließen in das Erhaltungsmanagementsystem der Straßen Berlins (EMS) ein, das sich derzeit im Aufbau befindet. Hinzu kommen Daten zum Aufbau, Baujahr und zur Verkehrsbelastung der jeweiligen Straßen. Aus den ermittelten Daten werden Zustandsnoten generiert, die für die Erhaltungsplanung der zuständigen Stellen eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen, da für die Aufstellung von Bauerhaltungsprogrammen Bestandsdaten und Verkehrsdaten benötigt werden.

Für Nebenstraßen, Gehwege oder Radwege ist diese standardisierte Erfassungsmethode nicht geeignet. Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Straßenwesen sowie der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen wird derzeit an einer neuen, bundesweit einheitlichen Erfassungsmethode gearbeitet, auf deren Grundlage etwa ab 2022 auch eine entsprechende Zustandserfassung für Rad- und Gehwege erfolgen soll.