Gültigkeit von Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der Berliner Parkraumbewirtschaftung anlässlich der Corona-Pandemie
Gültigkeit von Anwohnerparkausweisen wird verlängert
Pressemitteilung vom 03.04.2020
Anwohnerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen zur Freistellung von der Parkraumbewirtschaftung werden aufgrund der Corona-Pandemie verlängert
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verlängert ab sofort die generelle Gültigkeit der Anwohnerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen zur Freistellung von der Parkraumbewirtschaftung bis einschließlich 30. Juni 2020.
Anwohnerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen zur Freistellung von der Parkgebührenpflicht, die ihre Gültigkeit seit dem 01. Januar 2020 verloren haben oder bis 30. Juni 2020 verlieren werden, sind damit weiterhin gültig bis zum 30. Juni 2020. Sie werden als gültige Vignette anerkannt.
Für die Verlängerung von Anwohnerparkausweisen, die ab 01. Juli 2020 gültig sein werden, sollten frühzeitig Anträge bei den zuständigen bezirklichen Bürgerämtern eingereicht werden, dies kann auch online erfolgen.
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Allgemeinverfügung, Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
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