Die Grünflächenämter der Bezirke pflegen und unterhalten rund 9.000 ha Grünflächen, die sich in erster Linie aus öffentlichen Grünanlagen, Spielplätzen und Friedhöfen zusammensetzen und überwiegend zu ihrem Fachvermögen gehören. Zusätzlich werden ab einer bestimmten Flächengröße das Rahmengrün in Kleingartenanlagen sowie weitere Grünflächen anderer Vermögensträger, z. B. an Schulen und öffentlichen Einrichtungen, wie auch die Grünflächen und Bäume im öffentlichen Straßenland gepflegt.
Die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Sach- und Personalmittel erhalten die Ämter aus dem jeweiligen Globalsumme des Bezirkes. Die Ermittlung und Zuweisung des Budgets hierfür erfolgt auf Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) durch die Senatsverwaltung für Finanzen.
Die erbrachten Leistungen im Rahmen der Grünflächenpflege werden von den Ämtern einzelnen Produkten/ Kostenträgern zugeordnet und erfasst. Bei den öffentlichen Grünanlagen werden aktuell beispielsweise drei Pflegeprodukte unterschieden, die Ausdruck einer unterschiedlichen Pflegeintensität sind.
Die Budgetberechnung setzt grundsätzlich auf die verausgabten Mittel und Istmengen des Vor-vor-Jahres auf. Zumeist ist der mittlere Wert (Median) der zwölf bezirklichen Stückkosten eines Produkts Grundlage für die Berechnung des jeweiligen Produktbudgets.
Gemäß Auftrag der Berliner Verfassung (Artikel 85 II) kommt bei der Bemessung der sogenannten Globalsummen hinzu, dass ein gerechter Ausgleich unter den Bezirken vorzunehmen ist. Das heißt, die Mittel werden bei der Budgetbestimmung unter den Bezirken umverteilt. Sozial benachteiligte und unterversorgte Bezirke sollen dadurch einen Ausgleich gegenüber anderen Bezirken erhalten (sogenannter Wertausgleich). Betroffen von produktbezogenen Wertausgleichsverfahren sind die Mittel für die Pflege und Unterhaltung von öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen.
Der Haushaltsplan eines Bezirks muss nicht der Mittelverteilung aus der Budgetierung folgen, sondern ist in gewissen Grenzen Ausdruck für bezirkliche Schwerpunktsetzungen. Im Rahmen der Bewirtschaftung der zugewiesenen Mittel können die Bezirke eigene Schwerpunkte setzen und entscheiden, wie viel Geld für die Grünflächenpflege aufgewendet wird und somit den Grünflächenämtern zur Verfügung steht. Entschieden darüber wird durch die jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen und das Landesparlament, das Abgeordnetenhaus von Berlin.
Letztlich entscheiden die Grünflächenämter entsprechend ihrer Ressourcenverfügbarkeit einschließlich der Personalausstattung darüber, wie die Mittel auf die unterschiedlichen Produkte verteilt, in welchem Umfang die Aufgaben der Grünflächenpflege ausgeführt und ob die Tätigkeiten dann von eigenen Mitarbeitern erledigt oder an Firmen vergeben werden.