Der Versorgungsgrad mit Spielplatzfläche ergibt sich aus dem Verhältnis von vorhandenem Bestand und errechnetem Bedarf. Der gesamtstädtische Bestand an öffentlicher Spielplatzfläche (nutzbar, anrechenbar) liegt derzeit bei rund 230 ha (Stand 31.12.2023). Für die Berechnung des Bedarfes an öffentlicher Spielplatzfläche gilt gemäß § 4 Abs. 1 Kinderspielplatzgesetz für Berlin ein Richtwert von 1 m² Spielplatzfläche pro Einwohner. Der Versorgungsgrad mit öffentlicher Spielplatzfläche liegt bei rund 60 % (Stand 31.12.2023).
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Versorgung mit öffentlicher Spielplatzfläche
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