Berlin und Cölln fanden erstmals Mitte des 13. Jh. urkundliche Erwähnung. Hier wurde bis zum 18. Jh. überwiegend in den Kirchen und auf den Kirchhöfen – unmittelbar um die Kirchen herum – bestattet.
Die Kirchhöfe des Mittelalters waren Wiesenflächen mit nur wenigen Grabsteinen. Grabpflege und Friedhofsgestaltung im heutigen Sinne gab es nicht. Da die Kirchhöfe häufig die einzigen Freiflächen bildeten, fanden auf den Kirchhöfen auch Märkte und Feste statt. Zudem wurden die Flächen zum Wäschetrocknen, als Viehweiden, als Arbeitsflächen für Handwerker und als Schankgärten verpachtet.
Erst im Zuge der Aufklärung und der beginnenden Hygienediskussion gab es Veränderungen, da gesundheitsgefährdende Folgen der Verwesungsgerüche, der “mephitischen Dünste”, befürchtet wurden.
Die Neuanlage von Friedhöfen innerhalb der Stadtmauern des damaligen Berlins wurde durch Friedrich Wilhelm I. und Friedrich II. verboten. Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794 hatte am Wandel des Friedhofswesens weitreichenden Anteil. Es legte für alle Gemeinden fest, dass “in den Kirchen und in bewohnten Gegenden der Städte keine Leichen beerdigt werden sollten”. Und es regelte die Rechte und Pflichten der Kirchen und des Staates bei der Anlage und der Unterhaltung von Bestattungsplätzen.
Neue Friedhöfe wurden nun außerhalb der Stadtmauern eingerichtet. Anhand alter Stadtkarten und heutiger Stadtpläne ist erkennbar, wie die Stadt sich entwickelte: die Bebauung schritt weiter voran und die Friedhöfe lagen jeweils wie ein Ring um die Stadt herum (z.B. Friedhöfe vor dem Halleschen Tor, Friedhöfe an der Bergmannstraße).