m Jahre 1920 entstand die Stadtgemeinde Groß-Berlin durch Zusammenschluss von insgesamt 94 Einzelgemeinden, die über zahlreiche städtische und konfessionelle Friedhöfe verfügten.
Pläne zur Schließung der vielen kleinen innerstädtischen Friedhöfe, ihre Umwandlung in Parkanlagen und die Neuanlegung von Zentralfriedhöfen scheiterten an der Eigenständigkeit der Stadtbezirke und an der Vielzahl der Friedhofsträger. Hinzu kam, dass nach der Eröffnung der Krematorien in Wedding (1912), in Baumschulenweg (1913) und in Wilmersdorf (1922) die Anzahl der Feuerbestattungen anstieg und somit weniger zusätzliche Friedhofsfläche benötigt wurde.
Im Dritten Reich sahen die Neugestaltungspläne Albert Speers für die Reichshauptstadt auch die Inanspruchnahme zahlreicher Friedhofsflächen für den Bau großer Verkehrsachsen und Bahnhöfe vor. Mit der Verlegung von Grabstätten des Alten St. Matthäus-Kirchhofs zum Südwestkirchhof Stahnsdorf wurde 1938 auch begonnen. Konnte während des 2. Weltkriegs der geregelte Friedhofsbetrieb weitestgehend aufrecht erhalten werden, mussten zum Ende des Krieges aufgrund der Vielzahl der Toten unter der Zivilbevölkerung und den Soldaten zahlreiche Notfriedhöfe z.B. in Parkanlagen angelegt werden. Viele Notbestattungen fanden aber auch in privaten Gärten statt. Als sich die Lage normalisierte, wurden diese Toten umgebettet und die Notfriedhöfe aufgelöst.
Die ca. 120.000 Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft haben dem Gräbergesetz entsprechend ein dauerndes Ruherecht. Auf vielen Berliner Friedhöfen zeugen große zusammenhängende Opfergräberanlagen von den Schrecken des Krieges.
In den ersten Nachkriegsjahren wurden bestehende Friedhöfe vergrößert und neue angelegt (z.B. Waldfriedhof Zehlendorf, 1945/47; Parkfriedhof Neukölln, 1949; Friedhof Ruhleben, 1950).