Die rund 71.000 Berliner Kleingärten sind wesentlicher Bestandteil des Stadtgrüns. Keine vergleichbare Metropole verfügt über eine solch große Zahl an privat nutzbaren Gärten im unmittelbaren Einzugsbereich der Innenstadt. Sie bilden eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressource. Es ist erklärtes Ziel des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin, Kleingärten in ausreichendem Maße dauerhaft im Stadtgebiet zu sichern. Der Berliner Senat hat daher im Jahr 2004 einen Kleingartenentwicklungsplan (KEP) beschlossen. Dieser wurde hinsichtlich der Schutzfristen 2010 und 2014 fortgeschrieben.
Im Jahr 2016 begann die grundlegende Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplanes. Dabei geht es um die Frage, wie das Berliner Kleingartenwesen unter den Bedingungen des demografischen Wandels, der städtebaulichen Umbauprozesse und sich ändernden sozialen, ökonomischen und ökologischen Erfordernissen weiterentwickelt werden kann und wie sich Nachfrage und Bedarf entwickeln. Der KEP befasst sich daneben auch mit der Inanspruchnahme von Kleingärten für Bauvorhaben und deren Ersatz.
Die Überarbeitung des KEP wurde von einer Steuerungsgruppe bestehend aus Vertretern des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde, der Bezirksämter Neukölln und Pankow und der Senatsverwaltungen für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie Stadtentwicklung und Wohnen begleitet.