Die Kleingartenanlagen im Land Berlin werden durch die jeweiligen Eigentümer, die Bezirksämter und privaten Grundstückseigentümer, über einen Zwischenpachtvertrag an die jeweiligen Bezirksverbände der Kleingärtner verpachtet, die wiederum die in den Anlagen befindlichen einzelnen Parzellen über einen Unterpachtvertrag an die Kleingärtner weiter verpachten. Bei Interesse an einem Kleingarten bewirbt man sich daher direkt bei dem im gewünschten Bezirk ansässigen Bezirksverband.
Wer einen Kleingarten pachten möchte, hat mit einmaligen und laufenden Kosten zu rechnen. Die Anschaffungskosten schwanken je nach Wert der auf der Parzelle befindlichen Laube und des Pflanzenaufwuchses. Sie werden bei Pächterwechsel durch den jeweiligen Bezirksverband individuell ermittelt. Die Werte liegen zwischen 2.000 und 5.000 €, der durchschnittliche Preis beträgt ca. 4.000 € für eine 24 m² große Laube. Der Abschluss eines Unterpachtvertrages ist mit weiteren einmaligen Kosten wie z.B. Aufnahmebeiträgen, Umlagen u.ä. verbunden.
Die laufenden Kosten liegen durchschnittlich bei ca. 700 € pro Jahr. Darin enthalten sind die Grundkosten wie Pachtzins und öffentlichen Lasten, die Mitgliedsbeiträge des Vereins und die verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Strom).
Im Rahmen der Nutzung eines Kleingartens sind grundsätzlich die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes und in Kleingartenanlagen der Bezirksämter die Verwaltungsvorschriften des Berliner Senats zu beachten. Mit Abschluss des Unterpachtvertrages verpflichtet sich der Pächter die in diesen Vorschriften getroffenen Regelungen einzuhalten.