Die unmittelbar nach dem Ende des 2. Weltkrieges errichteten drei großen sowjetischen Ehrenmale im Tiergarten, im Treptower Park und im Volkspark Schönholzer Heide sind Zeugnisse der Befreiung Berlins und für die bedingungslosen Kapitulation des nationalsozialistischen Deutschlands.
Sie sind zugleich auch große Soldatenfriedhöfe der über 22.000 im Kampf um Berlin gefallenen sowjetischen Soldaten und stehen unter dem Schutz des deutschen “Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft” (Gräbergesetz).
Die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Achtung, zum Erhalt und der Unterschutzstellung der Ehrenmale unter deutsche Gesetze als Gegenstand der Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen sowie des Deutsch-Sowjetischen Nachbarschaftsvertrages vom 9. November 1990 waren für die sowjetische Seite unverzichtbare Voraussetzungen für die Einheit Deutschlands. Die hieraus resultierenden Verpflichtungen Berlins werden seit 1998 durch regelmäßige finanzielle Zuweisungen des Bundes unterstützt. Berlin ist es wie dem Bund ein wichtiges Anliegen, die Gefallenen würdevoll zu ehren.
Die Anlagen bilden wegen ihrer monumentalen Formensprache bedeutende materielle Zeugen des Kriegsendes, die bewahrt und geehrt werden. Auch heute noch finden hier Gedenkveranstaltungen und Kranzniederlegungen für die sowjetischen Opfer bei der Befreiung Berlins und Deutschlands statt.