Kleinere naturschutzfachlich wertvolle Flächen können auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes als geschützter Landschaftsbestandteil gesichert werden. Diese Schutzgebiete sind für die Gliederung und Belebung des Orts- oder Landschaftsbildes, für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und als Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten von Bedeutung. Dies können z. B. Hecken, Baumreihen, Inseln oder Pfuhle sein.
In Berlin gibt es 20 geschützte Landschaftsbestandteile: