- Mit Hilfe von Fachgutachten wird geprüft, ob das Gebiet schutzbedürftig ist, welche Schutzzwecke es erfüllen könnte, welche Ge- und Verbote festgelegt werden müssen und welche Pflegemaßnahmen notwendig sind.
- Eine Rechtsverordnung mit Karte und Begründung wird entworfen.
- Der Verordnungsentwurf wird den zuständigen Behörden zur Behördenbeteiligung und den anerkannten Naturschutzverbänden zur Verbandsbeteiligung zugeleitet.
- Für die “Betroffenenbeteiligung” wird der Entwurf einen Monat lang öffentlich ausgelegt, worüber alle Betroffenen vorher im Amtsblatt und in den einschlägigen Tageszeitungen informiert werden. Sehen sie sich durch den Verordnungsentwurf in ihren Rechten eingeschränkt, können sie bei der Obersten Naturschutzbehörde ihre Anregungen und Bedenken vorbringen.
- Diese wägt die vorgebrachten Rechtspositionen, Interessen und Argumente mit den Anforderungen des Naturschutzes ab und ändert den Entwurf entsprechend.
- Die abschließende Rechtsprüfung nimmt die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung vor.
- Erst dann erlässt das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Mitglied des Senats die Verordnung.
- Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin tritt die Verordnung in der Regel am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Ausweisung von Schutzgebieten
Kontakt
Oberste Naturschutzbehörde des Landes Berlin
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Klimaschutz, Naturschutz und Stadtgrün
Referat Naturschutz, Landschaftsplanung, Forstwesen