Die Unterschutzstellung ausgewählter Landschaftsbereiche ist das klassische Instrument zum Schutz von Natur und Landschaft. Das Naturschutzrecht kennt verschiedene Kategorien von Schutzgebieten und -objekten. Zu diesen zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) – einzelne Bäume und Findlinge, aber auch kleine Flächen -, Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) – zum Beispiel Baumgruppen, Bestände von Ufervegetation oder Hecken – und Naturparks (NP), wie der länderübergreifende Naturpark Barnim.
Besondere Bedeutung kommt den zum europäischen Netz NATURA 2000 gehörenden FFH- und Vogelschutzgebieten zu.
Um die Schutzgebiete in ihrer Qualität dauerhaft zu sichern, werden spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt.