Vögel und Fledermäuse, Lebensstätten an Gebäuden – Hinweise zur Gebäudesanierung

Nistkästen im Regierungsviertel

Nistkästen im Regierungsviertel

Die Artenvielfalt ist uns allen wichtig, denn gerade in Berlin gehört die Natur zum urbanen Lebensgefühl dazu. Viele Vögel oder auch Fledermäuse nutzen als Behausungen unsere Häuser. Werden diese baulich verändert oder renoviert, muss man besonders behutsam vorgehen.

Was zu beachten ist, wird nachfolgend erläutert.

  • Methodenstandard zur Erfassung Gebäude bewohnender, geschützter Tierarten (Vögel und Fledermäuse)

    Eine Handreichung für (Bau)vorhabenträger*innen und Gutachter*innen zur vollständigen Erfassung von Gebäude bewohnenden, geschützten Tierarten entsprechend den nationalen/europarechtlichen Vorgaben.

    PDF-Dokument (1014.3 kB)

  • Flyer: Vögel und Fledermäuse, Lebensstätten an Gebäuden

    Hinweise zur Gebäudesanierung

    PDF-Dokument (2.5 MB)

Schützen Sie Tiere in und an Gebäuden

Werden Gebäude abgerissen, saniert oder an den Fassaden baulich verändert, besteht die Gefahr, dass Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen beschädigt bzw. entfernt werden. Da solche Rückzugsmöglichkeiten für diese Tiere aber besonders wichtig sind, bitten wir Sie unbedingt darauf zu achten, dass sie erhalten werden.

Suchen Sie bewusst nach Nestern und Ruheplätzen

Nehmen Sie sich deshalb vorab ein wenig Zeit und vergewissern Sie sich, ob Vögel oder Fledermäuse durch die von Ihnen geplanten Bauarbeiten betroffen sind. Oft ist es schwer zu erkennen, wo sich Nester oder Ruheplätze befinden: Etliche Tiere verstecken sich ohne erkennbare äußere Merkmale zwischen Dachkästen, in schmalen Ritzen und Hohlräumen – beispielsweise durch fehlende Mauersteine oder offene Fugen.

Bitten Sie Sachverständige um Rat

Für Laien ist es nicht immer leicht, die Lage richtig einzuschätzen. Deshalb kann es nötig sein, das Gebäude von auf Artenkenntnis spezialisierte Sachverständige untersuchen zu lassen. Diese kennen sich mit den Gewohnheiten von Vögeln und Fledermäusen bestens aus und können durch ihre Fachkenntnis feststellen, ob Sie gerade “tierische Mitbewohner” haben. Sie benötigen die Sachverständigen zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin, um die von Ihnen geplanten Arbeiten ohne Beeinträchtigungen der Tiere durchführen zu können.

  • Fledermäuse

    Fledermäuse

  • Nest im Dachkasten

    Nest im Dachkasten

  • Haussperling

    Haussperling

  • Fledermauskästen nach Gebäudesanierung

    Fledermauskästen nach Gebäudesanierung

  • Zum Brutkasten fliegende Mauersegler

    Zum Brutkasten fliegende Mauersegler

Unsere Empfehlung, was Sie von den auf Artenkenntnis spezialisierte Sachverständigen prüfen lassen sollten, entnehmen Sie dem Methodenstandard zur Erfassung Gebäude bewohnender, geschützter Tierarten (Vögel und Fledermäuse) am Seitenanfang.

Wenn Sie Gebäudebewohner entdeckt haben

Die Bauarbeiten sind normalerweise trotzdem möglich. Es empfiehlt sich jedoch, rechtzeitig – das bedeutet möglichst 1 Jahr vor Beginn der Baumaßnahme – zu prüfen, ob Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Vögeln und/oder Fledermäusen durch das Bauvorhaben betroffen sind. Dadurch können in aller Regel Verzögerungen vermieden werden.

Grundsätzlich gilt:
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Vögeln oder Fledermäusen dürfen nur dann entfernt bzw. verschlossen werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Maßnahmen nicht von ihren Bewohnern genutzt werden. Denn weder Alt- noch Jungtiere oder Gelege dürfen dabei zu Schaden kommen.
Jedoch darf ein Verschluss von Niststätten nicht ohne eine erteilte Ausnahme bzw. Befreiung vorgenommen werden:

So gehen Sie vor:

  • Vor Beginn der Bauarbeiten Erfassung und Dokumentation von Nestern und Ruheplätzen durch eine auf Artenkenntnis spezialisierte sachverständige Person.
  • Information der zuständigen bezirklichen Naturschutzbehörde.
    Diese benötigt von Ihnen:
    • Unterlagen über die geplanten baulichen Maßnahmen
    • das Kartierungsergebnis des Sachverständigen:
      • Um welche Art Fortpflanzungs- und Ruhestätten handelt es sich?
        Welche Arten sind betroffen?
      • Wie viele Lebensstätten sind es jeweils?
      • Wo genau befinden sie sich?
      • Ein Konzept für den ökologischen Ausgleich.

Genehmigung der Naturschutzbehörde
Um die Tiere zu schonen, darf ausschließlich eine auf Artenkenntnis spezialisierte sachverständige Person Hand an die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten legen. Dies ist erst dann möglich, wenn die bezirkliche Naturschutzbehörde nicht innerhalb von zwei Wochen, nachdem die vollständigen Unterlagen dort eingegangen sind, die Zugriffe auf die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten untersagt oder Einschränkungen verfügt hat.

Behausungen wieder zugänglich machen
Sobald die Bauarbeiten so weit vorangeschritten sind, dass die “tierischen Mitbewohner” wieder in die zeitweise verschlossenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten einziehen können, teilen Sie dies der Naturschutzbehörde schriftlich mit. Der/die von Ihnen beauftragte Sachverständige*r wird die Behausungen wieder zugänglich machen.

Ökologischen Ausgleich schaffen
Damit sich die Tiere nach baulichen Veränderungen wieder ansiedeln können, müssen Sie an geeigneter Stelle am Gebäude einen ökologischen Ausgleich anbringen: Das bedeutet, dass entfernte Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch künstliche Nist- oder Quartiershilfen ersetzt werden. Hierfür erstellt der/die Sachverständige*r ein entsprechendes Konzept. Aus Gründen der Fairness erfolgt ein 1:1-Ausgleich. Es werden also so viele Ersatzniststätten bereitgestellt wie entfernt wurden. Turmfalken und Fledermäuse haben es mit dem Umzug in neue Domizile besonders schwer. Für diese Arten schaffen Sie deshalb Nist- oder Quartiershilfen in doppelter Anzahl.

Für Schwalben ist die halbe Anzahl von Ersatzniststätten ausreichend. Wichtig ist, dass die Umgebungsfläche dieser Ersatzniststätten so gestaltet wird, dass Schwalben dort weitere Nester gut anbringen können. Bitte beachten Sie auch, dass für Haussperlinge durch einen Mehrfachnistkasten jeweils höchstens zwei Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ersetzt werden.

Bestätigung für ökologischen Ausgleich
Bitte lassen Sie sich von Ihrer/Ihrem Sachverständigen eine entsprechende Bestätigung ausstellen, sobald der ökologische Ausgleich erbracht wurde. Diese Meldung geben Sie so bald wie möglich, auf jeden Fall jedoch innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Baumaßnahmen, schriftlich an die bezirkliche Naturschutzbehörde weiter.

Tun Sie den Tieren Gutes

Auch wenn keine Nester oder Ruhestätten am Gebäude zu finden sind, können Sie als Gastgeber*in für Vögel und Fledermäuse dienen: Es ist ganz einfach und erfordert keinen großen Aufwand, nach Abschluss von Baumaßnahmen Nistmöglichkeiten o. ä. außen an Fassaden anzubringen.