Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea; nachfolgend EPS genannt) ist ein Schmetterling (Nachtfalter) aus der Familie der Zahnspinner (Notodontidae). Seine Raupe besitzt ab dem dritten Larvenstadium sehr feine, für das menschliche Auge fast unsichtbare Haare. Diese Haare, die ein Eiweißgift namens Thaumetopoein enthalten, brechen leicht und setzen sich mit ihren Widerhaken in Haut und Schleimhäuten von Menschen fest. Dadurch können u.U. asthmatische Anfälle oder Raupendermatitis ausgelöst werden. Die Härchen bleiben auch an Kleidung und Schuhsohlen haften und können bei Berührung jeweils weitere toxische Reaktionen auslösen.
Aufgrund der dadurch bestehenden Gefährdung der Gesundheit von Menschen, die sich im Bereich von mit EPS befallenen Eichen aufhalten, kann es notwendig werden, Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Falters vorzunehmen.
Grundsätzlich ist eine Tötungsmethode aus Sicht des Artenschutzes dann unbedenklich, wenn sie selektiv nur auf den EPS wirkt. Dies trifft nur auf die sogenannten manuellen/thermischen/mechanischen Methoden zu (Abflammen, Absaugen oder Verkleben/Fixieren mit anschließendem Absammeln). Deshalb ist bei außerhalb von Schutzgebieten befindlichen Bäumen bzw. Baumstandorten eine dieser Bekämpfungsmethoden generell zulässig (zum Eigenschutz seien auch diese Maßnahmen insbesondere vor Eintritt der Raupen in das dritte Larvenstadium empfohlen, bis dahin bildet die Schmetterlingsraupe noch keine Brennhaare aus).
Die für die Bekämpfung des EPS zugelassenen Biozide wirken nicht selektiv:- Neem-Produkte wie Neem Pro®tect sind Breitbandinsektizide und wirken zumindest auf alle pflanzenfressenden Insekten.
- Bacillus-thuringiensis-Präparate wie Dipel ES wirken zumindest auf alle Schmetterlingsraupen. Hierbei ist zu beachten, dass auch etliche besonders geschützte und viele gefährdete Schmetterlingsarten vorrangig Eichen besiedeln, die zeitlich einen ähnlichen Entwicklungszyklus haben wie EPS und daher von der Anwendung betroffen sein können.