Der Programmplan Landschaftsbild trifft Aussagen zum Bestand der Schutzgüter Mensch, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter und benennt die diesbezüglichen Ziele. Der Plan stellt Entwicklungsräume im Stadtgebiet dar, die sich in den charakteristischen siedlungs- und landschaftsprägenden Merkmalen unterscheiden. Ziel ist es, die Qualitäten und Eigenarten von Orten in der Stadt zu erhalten und zu entwickeln. Naturräumliche Faktoren, kulturgeschichtlich geprägte Landschaften und die Siedlungsgeschichte formen zusammen das Bild der Stadt. Dabei müssen städtische und siedlungsgeprägte von landschaftlich geprägten Räumen unterschieden werden. Kriterien der Abgrenzung sind die vorhandenen Freiflächen, historisch gewachsene Stadtstrukturen und die naturräumliche und topographische Charakteristik. Zudem sind für diese Gebiete unterschiedliche Freiflächen typisch.
Für besondere Freiraumstrukturen in den Entwicklungsräumen und für landschaftsgeschichtlich typische Elemente formuliert der Programmplan Entwicklungsziele und Maßnahmen. Zudem benennt er Ziele für die langfristige Umgestaltung und Aufwertung unter anderem von Wohnumfeldbereichen und Stadtplätzen. Er weist beispielsweise auf Berlins Welterbestätten der UNESCO hin und hebt die stadtgeschichtliche Bedeutung einzelner Grünanlagen und Siedlungskerne hervor. Der Programmplan strebt an, besondere Landschafts- und Stadtbilder zu erhalten oder wiederherzustellen. Das schließt auch Sichtbeziehungen im Stadtraum ein, die sich beispielsweise aus topografischen Gegebenheiten von Naturräumen (z.B. Hanglagen) ergeben.
Natur- und Kulturelemente wie Gewässerläufe, Parks, Plätze, Bahntrassen oder Alleen gliedern die Stadt. Wo sie der Verbesserung bedürfen, formuliert der Plan Anforderungen an ihre Gestaltung. Gebiete mit vordringlichem Aufwertungsbedarf sind als Maßnahmenschwerpunkte gekennzeichnet.