Die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (GAK) dient dazu, naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nicht am Eingriffsort umsetzbar sind, in ausgewählte städtische Räume zu lenken. So werden die Entwicklungsziele und Maßnahmen aus den vier Programmplänen, die bereits in hohem Maße untereinander abgestimmt sind, gebündelt, auf geeignete Ausgleichssuchräume und -maßnahmen übertragen und damit hervorgehoben. Auswahl und Zuschnitt der Suchräume berücksichtigen die Freiraumstruktur Berlins, die Ziele der Strategie Stadtlandschaft für die Urbane Natur und die Schöne Stadt und die Ziele des StEP Klima. Die Suchräume sind damit Bereiche, die sich besonders zur Aufwertung eignen und in denen eine solche Aufwertung auch dringend geboten ist.
Der Plan identifiziert drei Ausgleichssuchräume, die gesamtstädtisch bedeutsam sind:
- die dicht bebaute Innenstadt
- die übergeordneten Freiraumstrukturen Berlins
- die vier Naherholungsgebiete der Stadt
Damit unterstreicht die GAK den gesamtstädtischen, schutzgutübergreifenden und multifunktionalen Ansatz der Entwicklungsziele des LaPro. Sie erlaubt es, Beeinträchtigungen des Bodens, des Wasserhaushalts und klimatischer Funktionen ebenso zu kompensieren wie Eingriffe in Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren oder Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds und der Erholungsfunktion für den Menschen. Kompensationsmaßnahmen lassen sich damit auf Schwerpunkte konzentrieren, an denen Verbesserungen besonders dringend sind oder besonders viele positive Wirkungen auf die Schutzgüter entfalten.