Der Programmplan Erholung und Freiraumnutzung trifft Aussagen zum Bestand und benennt Ziele, die dem Schutzgut Mensch und der menschlichen Gesundheit zugutekommen. Er zielt darauf, Landschaftsräume als Erlebnis- und Erholungsorte der Bevölkerung zu erhalten, zu sichern und zu entwickeln. Das wirkt sich auch auf die menschliche Gesundheit positiv aus. Entscheidend dafür ist nicht zuletzt die Vielfalt der Freiräume, die von Wäldern und landwirtschaftlich geprägten Räumen bis hin zu Parks und Kleingartenanlagen reicht. Dazu stellt der Plan geeignete Flächen als Erholungsflächen dar und formuliert Entwicklungsziele und Maßnahmen, die die Lebensqualität in den Wohnquartieren sichern sollen. Sie sind darauf ausgerichtet, Freiraumstrukturen zu entwickeln, die erholungswirksam sind und sich vielfältig nutzen lassen, und gleichzeitig störende Nutzungen auszulagern, um die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes zu verbessern. Auch für die Lärmvorsorge kann dem
Landschaftsprogramm eine positive Wirkung beigemessen werden. Die Umsetzung der Ziele für die Erholung der Berliner Bevölkerung und vor allem des Ziels, die Naherholungsgebiete als ruhige Gebiete zu entwickeln, dient dem Schutzgut Mensch. Den Freiflächenanteil vor allem in unterversorgten Wohngebieten anzuheben, trägt auch zur Verbesserung der lufthygienischen Verhältnisse vor Ort bei.
Die Wohnquartiere der Stadt werden in vier Dringlichkeitsstufen unterteilt. Die Stufen geben an, wie dringlich es ist, die Freiraumversorgung zu verbessern. Höchste Dringlichkeit besitzen Wohngebiete der Innenstadt und Großsiedlungen; ihre Versorgung mit öffentlichen und privaten Freiflächen ist teilweise noch unzureichend. Um die Situation zu verbessern, müssen mancherorts weitere Grün- und Freiflächen unterschiedlicher Größe angelegt und vorhandene Parks entwickelt und so qualifiziert werden, dass alle Altersgruppen sie auf vielfältige Art nutzen können. Gleichzeitig sollen die Freiräume – Parks, Kleingärten, Friedhöfe – durch Grünverbindungen vernetzt werden.