Die oberste Naturschutzbehörde des Landes Berlin führt bereits seit 2003 ein gesamtstädtisches, digitales Kataster zur Verwaltung und Zuordnung von Kompensationsflächen und Kompensationsmaßnahmen. Rechtliche Grundlage für das Kataster stellt § 17 Absatz 6 Bundesnaturschutzgesetz ergänzt durch § 19 Absatz 4 Berliner Naturschutzgesetz dar.
Im sogenannten KompensationsInformationsSystem (KIS) finden sich alle relevanten Informationen über Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzmaßnahmen, einschließlich der Flächen, auf denen diese durchgeführt wurden. Damit kann verhindert werden, dass Flächen doppelt mit Kompensationsmaßnahmen belegt oder durch Unkenntnis überplant werden. Über die gesetzliche Vorgabe hinaus umfasst das KIS auch die Flächen des Berliner Ökokontos und des naturschutzrechtlichen Ökokontos.
Der aktuelle Datenstand ist jederzeit für die zuständigen Behörden über eine eigene Webseite abrufbar. Sie können auch Flächen, Eingriffe und Maßnahmen bearbeiten und ergänzen.
Interessierte können sich die eingetragenen Flächen und Maßnahmen sowie ausgewählte Sachdaten über das Berliner Geoportal (FIS-Broker) ansehen. Es sind Kompensationsflächen (grün) und Ökokontoflächen (blau) dargestellt.