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Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin
Der vorliegende Leitfaden stellt das bewährte und anerkannte Verfahren zur Bewältigung der Eingriffsregelung im Land Berlin dar. Weitere Informationen
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Wie mit einem Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetz umzugehen ist, richtet sich grundsätzlich nach Bundesnaturschutzgesetz und ergänzend hierzu nach dem Berliner Naturschutzgesetz. Abweichend hiervon sind für Bauvorhaben im Innenbereich sowie für die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen Sonderregelungen im Baugesetzbuch enthalten.
Im Land Berlin können beispielsweise die folgenden Vorhabentypen geeignet sein, einen Eingriff in Natur und Landschaft auszulösen:
Die Behörde, die das Vorhaben, das den Eingriff auslöst, genehmigt oder der der Eingriff anzuzeigen ist, ist auch für die Eingriffsregelung zuständig (sogenanntes Huckepack-Verfahren). Sie trifft die für die Eingriffsregelung notwendigen Entscheidungen. Die Berliner Naturschutzbehörden sind zu beteiligen. Welche Naturschutzbehörde (untere oder oberste) beteiligt wird, richtet sich nach dem Berliner Naturschutzgesetz und dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz.
Weitere Informationen zu Eingriffen und deren Kompensation im Land Berlin und auf Bundesebene erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten:
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Klimaschutz, Naturschutz und Stadtgrün
Referat Naturschutz, Landschaftsplanung, Forstwesen
Gruppe III B 1