Schwierigkeiten in der Umsetzung

Müllablagerungen

Müllablagerungen

Um die Entwicklungsziele des Pflege- und Entwicklungsplans umsetzen zu können, sind diverse Rahmenbedingungen zu beachten und Abstimmungen mit einer Vielzahl von Akteuren durchzuführen. Bis zur tatsächlichen Realisierung der Planungen des Pflege- und Entwicklungsplans können daher noch einige Jahre vergehen.

Nur ein Teil der Flächen des Landschaftsschutzgebietes (LSG) ist im Eigentum des Landes Berlin. Das Land Berlin bemüht sich, weitere Flächen im LSG zu kaufen. Wichtige Flächeneigentümer sind der Bund, die Bahn, Unternehmen wie die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) oder Privatpersonen. Die Realisierung von Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen im Mauerstreifen kann daher nur im Einvernehmen mit den Flächeneigentümern geschehen. Andererseits haben die Eigentümer eigene Vorstellungen zur Gestaltung ihrer Flächen. So plant beispielsweise die NEB, die Strecke der Heidekrautbahn bis zum Haltepunkt Wilhelmsruh auszubauen, so dass die Grünflächen des LSG südöstlich des Märkischen Viertels zukünftig an eine stark befahrene Bahnstrecke angrenzen werden.

Schild 'Betreten des Grundstücks verboten!'

Mehrere Flächen auf dem ehemaligen Mauerstreifen sind für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (A+E) im Zuge von Eingriffsvorhaben reserviert. Dadurch soll die Finanzierung der Gestaltung dieser Flächen zukünftig abgesichert werden. Allerdings erfolgt die Freigabe für solche Maßnahmen erst, wenn eine abgestimmte und genehmigte Planung für das eigentliche Vorhaben vorliegt. Im Falle der Planungen zur Dresdener Bahn, im Zuge dessen beispielsweise die Flächen des Nassen Dreiecks südlich der Brehmestraße als A+E-Maßnahmen gestaltet werden sollen, dauert das Genehmigungsverfahren bereits viele Jahre, eine endgültige Einigung ist derzeit nicht abzusehen.

Aufgrund früherer Nutzungen ist auf einigen Flächen im LSG mit Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen zu rechnen. Um eine sichere Nutzung solcher Flächen, insbesondere für Sport, Spiel und Naturerfahrung zu gewährleisten, sind in der Regel recht kostenintensive Sondierungs- und gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Die Klärung der Verantwortlichkeit für und die Finanzierung von solchen Maßnahmen nimmt oftmals viel Zeit in Anspruch.

Eine unnötige und doch verbreitet auftretende Beeinträchtigung sowohl der Landschaftsqualität als auch des ungestörten Natur- und Freizeiterlebens sind illegale Müllablagerungen und die Entsorgung von Gartenabfällen. Die Beräumung kostet viel Geld, das nicht vorhanden ist.

Begrenzte finanzielle Möglichkeiten und Verkehrsicherungspflichten sind ein Grund für die zurückhaltende Einstellung der verantwortlichen Bezirksämter, wenn es um Sondernutzungen in öffentlichen Grünanlagen geht. BMX(Bicycle Moto Cross.) -Parcours, Hundefreilaufgebiete oder Naturerfahrungsräume sind nur realisierbar, wenn sich dafür verantwortungsvolle Träger finden.