Um die Entwicklungsziele des Pflege- und Entwicklungsplans umsetzen zu können, sind diverse Rahmenbedingungen zu beachten und Abstimmungen mit einer Vielzahl von Akteuren durchzuführen. Bis zur tatsächlichen Realisierung der Planungen des Pflege- und Entwicklungsplans können daher noch einige Jahre vergehen.
Nur ein Teil der Flächen des Landschaftsschutzgebietes (LSG) ist im Eigentum des Landes Berlin. Das Land Berlin bemüht sich, weitere Flächen im LSG zu kaufen. Wichtige Flächeneigentümer sind der Bund, die Bahn, Unternehmen wie die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) oder Privatpersonen. Die Realisierung von Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen im Mauerstreifen kann daher nur im Einvernehmen mit den Flächeneigentümern geschehen. Andererseits haben die Eigentümer eigene Vorstellungen zur Gestaltung ihrer Flächen. So plant beispielsweise die NEB, die Strecke der Heidekrautbahn bis zum Haltepunkt Wilhelmsruh auszubauen, so dass die Grünflächen des LSG südöstlich des Märkischen Viertels zukünftig an eine stark befahrene Bahnstrecke angrenzen werden.