Dem vom Senat von Berlin am 15. März beschlossenen Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm wurde vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 23. Juni zugestimmt.
Ziel ist es, die Entwicklungsziele und Maßnahmen des Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramms auf allen Planungsebenen, wie der Bauleitplanung, der Stadt- und Bereichsentwicklungsplanung, der Raumordnung, in Abstimmung mit den Planungen des Nachbarlandes einschließlich der Einzelprojekte, Wettbewerbe und Leitbildentwicklungen umzusetzen. Die Verantwortung dafür liegt bei allen Stellen und Behörden des Landes Berlin. Sie reicht von der Projektinitiierung und -planung bis hin zur Ausführung. Naturschutzrechtliche Instrumente sind dazu die Landschaftspläne, die Ausfüllung der Eingriffsregelung, landschaftsplanerische Konzepte, Schutzgebietsverordnungen, Artenhilfsprogramm, naturschutzrechtliche Genehmigungen etc.
1999 wird das erste große Ergänzungsverfahren zum Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm mit der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption auf der Grundlage der Änderung des BauGB mit der Flexibilisierung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung eingeleitet.
Die Fortschreibung des Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm erfolgt regelmäßig parallel zum FNP, soweit es erforderlich ist.