Chronik der Freiraumentwicklung in Berlin

Generalfreiflächenplan von 1929

Generalfreiflächenplan von 1929

Von den Wurzeln Berlins bis zum 19. Jahrhundert

Berlin und seine Stadtlandschaft sind aus einer Vielzahl von Siedlungen zusammengewachsen, die sich im Urstromtal entlang der Spree und an den Hangkanten von Teltow- und Barnimhochfläche Schritt für Schritt entwickelten. Zunächst entstand auf ertragsärmeren Böden eine Kulturlandschaft mit Wäldern. Auf den besseren bzw. feuchteren Böden entwickelten sich Wiesen, oder es wurden Felder angelegt. Die Lage der Siedlungen war weitgehend von den natürlichen Standortverhältnissen und vom Schifffahrtsweg der Spree bestimmt. Ausgehend vom Siedlungskern auf den Spreeinseln, den Dörfern Berlin und Cölln, erweiterte sich die Stadt innerhalb der Talebene anfangs gleichmäßig in alle Richtungen. Spandau und Köpenick, die nächstgelegenen städtischen Siedlungskerne im Spreetal, entwickelten sich zunächst weitgehend unabhängig. Noch bis ins letzte Drittel des 19. Jahrhunderts hinein beschränkte sich das Berliner Stadtgebiet auf Teile der Talebene. Weißensee und Pankow, Lichtenberg und Schöneberg waren eigenständige Dörfer.

Die Gründerjahre

Das Wachstum Berlins in den Gründerjahren war vor allem von ökonomischen Erwägungen bestimmt. Ohne Berücksichtigung landschaftlicher Besonderheiten wurden alle Flächen, deren Baugrund dies zuließ, bebaut. Die Stadt wucherte in die Landschaft hinein. In den »besseren Vierteln« entstanden repräsentative Schmuckplätze, Promenaden und kleinere Parkanlagen. In den Arbeiterbezirken wurden auch einige Bürgerparks angelegt. Zusammen mit den Schlossgärten und dem ehemaligen kurfürstlichen Jagdrevier des Großen Tiergartens zählen diese Parks noch heute zu den wichtigsten Grünflächen in der dicht bebauten Innenstadt.

1910 – erste Gesamtplanung mit dem »Jansen-Plan«

Die erste Gesamtplanung für Groß-Berlin wurde im Rahmen des Wettbewerbs für Groß-Berlin 1910 entwickelt. Dabei spielte die Freiraumentwicklung eine entscheidende Rolle. Der preisgekrönte »Jansen-Plan« hatte neben Bebauungsvorschlägen ein differenziertes Freiraumkonzept zum Inhalt. Ein kleinerer innerer und ein großer äußerer Wald-, Park-, Garten- und Wiesenring sollten Berlin gliedern. Zwischen den beiden Ringen und in die dicht bebaute Innenstadt hinein waren radiale Grünzüge vorgesehen. Dieser Plan beeinflusste die Stadtentwicklung erheblich. Auf seiner Grundlage wurde eine offensive Flächensicherung betrieben. Stadtgüter und Dauerwälder wurden in großem Umfang auch außerhalb Berlins gekauft, sowie zahlreiche Volksparks und Kleingärten angelegt.

1929 – der Generalfreiflächenplan

Der »Jansen-Plan« blieb auch Vorbild für den Generalfreiflächenplan von 1929, den der damalige Stadtbaurat Martin Wagner – der auch als erster Stadtplaner Mindestanforderungen für die Freiflächenversorgung formulierte – vorlegte. Diesen vorausschauenden Planungen verdankt die Stadt den Ring aus Parkanlagen, Kleingärten und Friedhöfen sowie die großflächigen Waldgebiete und landwirtschaftlich geprägten Flächen am Stadtrand.

Die Nachkriegszeit und der »Scharoun-Plan«

Mit dem »Scharoun-Plan« wurde in der Nachkriegszeit ein weitreichendes städtebauliches Umstrukturierungskonzept diskutiert, das die naturräumlichen Merkmale der Berliner Landschaft wieder sichtbar und erlebbar gemacht, aber zugleich die gewachsenen baulichen Strukturen tiefgreifend zerstört hätte. Der Wiederaufbau der 50er Jahre orientierte sich dann jedoch überwiegend an den gewachsenen Strukturen; zusätzliche Grünflächen entstanden nur auf den Trümmerbergen, die aus dem Schutt des zerstörten Berlins aufgeschüttet wurden (z.B. Insulaner, Teufelsberg, Kippe im Friedrichshain und die Oderbruchkippe im Volkspark Prenzlauer Berg).

Die 60er und 70er Jahre

Sie waren sowohl im West- wie im Ostteil Berlins durch einen autogerechten Ausbau der Stadt und einen starken Freiflächenverbrauch gekennzeichnet. Die Grünflächenplanung dieser Jahre floss in die übergeordnete Planung – in den Raumordnungsplan von 1953 für Ost-Berlin und in den Flächennutzungsplan von 1965 für West-Berlin – ein und beschränkte sich in den Konzepten auf eine verbesserte Verbindung der vorhandenen Grünflächen.

Die 80er Jahre

Erst mit Inkrafttreten des Bundes- und des Berliner Naturschutzgesetzes sind die Grundlagen für die Erstellung des Landschaftsprogramms einschließlich Artenschutzprogramms und der Landschaftspläne gelegt. Mit vergleichsweise hohem Aufwand wurden wesentliche Informationen zur Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft erhoben und erstmals geeignete Bewertungsmethoden und Verfahren entwickelt. Aus der summarischen Betrachtung aller umweltrelevanten Grundlagendaten und ergänzenden Erhebungen entstand mit Unterstützung des Umweltatlasses das erste Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm (LaPro).

1988 wird es für damals West-Berlin mit seinen vier Teilprogrammen

  • Naturhaushalt/Umweltschutz,
  • Biotop- und Artenschutz,
  • Landschaftsbild und
  • Erholung und Freiraumnutzung

beschlossen. Parallel dazu entstand der Flächennutzungsplan, der auf der selben Planungsebene wie das Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm, die Art und das Maß der Nutzung bestimmt.

Die 90er Jahre

Nach dem Fall der Mauer wird das Verfahren für das Berliner Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm für die Gesamtstadt ebenfalls wieder parallel zum FNP eingeleitet. Am 27. Oktober 1990 fasst die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz zusammen mit der damaligen Magistratsverwaltung für Umwelt und Naturschutz den Beschluss.

In Erwartung einer sich rasant entwickelnden Metropole ging man von einem Bevölkerungswachstum von bis zu 300.000 und in der Region von 1,5 Millionen Einwohnern und zusätzlich 550 Hektar neuen Bauflächen für Gewerbe, Büroflächen und Einzelhandel aus.

Wesentliche Punkte, wie die Sicherung der Freiraumsystems, der klimatisch wichtigen Ausgleichsräume und Naherholungsgebiete konnten im Verfahren erreicht werden.

1994

Dem vom Senat von Berlin am 15. März beschlossenen Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm wurde vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 23. Juni zugestimmt.

Ziel ist es, die Entwicklungsziele und Maßnahmen des Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramms auf allen Planungsebenen, wie der Bauleitplanung, der Stadt- und Bereichsentwicklungsplanung, der Raumordnung, in Abstimmung mit den Planungen des Nachbarlandes einschließlich der Einzelprojekte, Wettbewerbe und Leitbildentwicklungen umzusetzen. Die Verantwortung dafür liegt bei allen Stellen und Behörden des Landes Berlin. Sie reicht von der Projektinitiierung und -planung bis hin zur Ausführung. Naturschutzrechtliche Instrumente sind dazu die Landschaftspläne, die Ausfüllung der Eingriffsregelung, landschaftsplanerische Konzepte, Schutzgebietsverordnungen, Artenhilfsprogramm, naturschutzrechtliche Genehmigungen etc.

1999 wird das erste große Ergänzungsverfahren zum Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm mit der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption auf der Grundlage der Änderung des BauGB mit der Flexibilisierung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung eingeleitet.

Die Fortschreibung des Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm erfolgt regelmäßig parallel zum FNP, soweit es erforderlich ist.

2004

Aufgrund veränderter Stadtentwicklungsprozesse besteht erstmals das Erfordernis, die stadtbedeutsamen Entwicklungsziele und Maßnahmen des LaPro zu ergänzen und zu aktualisieren. Das LaPro wurde um die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption ergänzt, die mit Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes ein Bestandteil des LaPro ist.

Damit wurden Suchräume und Flächen ermittelt, für die aus gesamtstädtischer Sicht ein besonderes Handlungserfordernis besteht. Damit wurde die Voraussetzung für die Lenkung und Konzentration von Kompensationsmaßnahmen geschaffen, die bei der Bewältigung von‚ Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlich sind.

Des Weiteren wurde zur Schaffung von Planungssicherheit die Darstellung der FFH-Gebiete, der geschützten Biotope sowie des Naturparks Barnim als gemeinsames Projekt der Länder Berlin und Brandenburg aufgenommen.

2016

Das Abgeordnetenhaus hat am 26. Mai 2016 den vom Senat am 5. April 2016 beschlossenen Änderungen des Landschaftsprogramms einschließlich Artenschutzprogramm zugestimmt.

Entgegen den Jahren zuvor wächst die Berliner Bevölkerung und benötigt dringend mehr Wohnraum. Damit verbunden ist nicht nur die Entwicklung von neuen Wohngebieten und der Neubau von Wohnhäusern, sondern auch die Bereitstellung von ausreichend Grün- und Freiflächen. Das Landschaftsprogramm ermöglicht mit der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption bei baulichen Veränderungen den erforderlichen Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft. Es sichert den Berlinerinnen und Berlinern eine lebenswerte Stadt.

Das LaPro gibt zum Beispiel Hinweise zur Verbesserung der klimatischen Situation in Siedlungsgebieten, die auch bei großen Neubaugebieten wie der Europacity berücksichtigt werden müssen. Es weist auch langfristige Entwicklungen in den Berliner Grünanlagen und künftigen Erholungsräumen aus. Hierzu gehören beispielsweise die bereits fertiggestellten Parkanlagen am Gleisdreieck oder am Nordbahnhof. Auch die in den kommenden Jahren entstehenden neuen Parkanlagen und Freiräume wie zum Beispiel an der Wollankstraße und das Naherholungsgebiet Tegeler Stadtheide sind im LaPro dargestellt. Darüber hinaus werden Flächen abgebildet, die für die Vernetzung ausgewählter Pflanzen und Tiere wichtig sind (Biotopverbund).