BFF-Berechnung

Der Biotopflächenfaktor “BFF” benennt das Verhältnis naturhaushaltwirksamer Flächen zur gesamten Grundstücksfläche.

BFF = naturhaushaltswirksame Flächen ÷ Grundstücksfläche

Dabei werden den einzelnen Teilflächen eines Grundstückes je nach ihrer “ökologischen Wertigkeit” Anrechnungsfaktoren zugeordnet.

Im Dezember 2019 wurden die Flächentypen für Dach- und Vertikalbegrünung neu differenziert. Darüber hinaus wurden im Februar 2021 die restlichen Flächentypen neu bewertet und neue Flächenkategorien eingeführt. Diese können seitdem für die Aufstellung und Festsetzung neuer BFF-Landschaftspläne verwendet werden. Die zuvor festgesetzten BFF-Landschaftspläne beziehen sich in ihrer Verordnung auf den Stand vor Dezember 2019 (oben) und sind in dieser Form weiterhin gültig, so dass die neuen Flächentypen und Anrechnungsfaktoren in diesen Fällen keine Anwendung finden.

Beschreibung des Flächentyps und Anrechnungsfaktor pro Quadratmeter für BFF-Landschaftspläne, die vor Dezember 2019 als Rechtsverordnung festgesetzt wurden

  • Versiegelte Flächen
    (Anrechnungsfaktor 0,0 pro m²)

    Belag luft- und wasserundurchlässig, ohne Pflanzenbewuchs (z.B. Beton, Asphalt, Platten mit gebundenem Unterbau)

  • Teilversiegelte Flächen
    (Anrechnungsfaktor 0,3 pro m²)

    Belag luft- und wasserdurchlässig, i.d.R. kein Pflanzenbewuchs (z.B. Klinker, Mosaikpflaster, Platten mit Sand-Schotterunterbau)

  • Halboffene Flächen
    (Anrechnungsfaktor 0,5 pro m²)

    Belag luft- und wasserdurchlässig, Versickerung, Pflanzenbewuchs (z.B. Rasenschotter, Holzpflaster, Rasengittersteine)

  • Vegetationsflächen ohne Bodenanschluss
    (Anrechnungsfaktor 0,5 pro m²)

    Vegetationsflächen ohne Anschluss an anstehenden Boden mit weniger als 80 cm Bodenauftrag

  • Vegetationsflächen ohne Bodenanschluss
    (Anrechnungsfaktor 0,7 pro m²)

    Vegetationsflächen ohne Anschluss an anstehenden Boden mit mehr als 80 cm Bodenauftrag

  • Vegetationsflächen mit Bodenanschluss
    (Anrechnungsfaktor 1,0 pro m²)

    Vegetationsanschluss an anstehenden Boden, verfügbar für Entwicklung von Flora und Fauna

  • Regenwasserversickerung je m² Dachfläche
    (Anrechnungsfaktor 0,2 pro m²)

    Regenwasserversickerung zur Grundwasseranreicherung, Versickerung über vegetationsbestandene Flächen

  • Vertikalbegrünung
    (Anrechnungsfaktor 0,5 pro m²)

    Direkte Verbindung der vertikal kletternden Pflanzen mit dem Erdreich, Versorgung mit Nährstoffen und Wasser direkt über den Wurzelraum im Boden

  • Begrünte Dachflächen
    (Anrechnungsfaktor 0,7 pro m²)

    Mischform aus extensiver und intensiver Dachbegrünung, je nach Vegetation Substratmächtigkeit › 12 cm i.d.R. mit Bewässerungsmöglichkeit

Anrechnungsfaktoren für BFF-Landschaftspläne, die nach Dezember 2019 als Rechtsverordnung festgesetzt wurden oder werden.

Wege- und Verkehrsflächen

  • Versiegelte Flächen
    (Anrechnungsfaktor 0,0 pro m²)

    Vollständig versiegelte Flächen mit luft- und / oder wasserundurchlässigen Belägen; ohne Vegetationsentwicklung. Zum Beispiel: Beton, Asphalt, Terrazzo, Keramik, Platten / Pflasterung (mit Unterbau oder Fugenverguss), wasserundurchlässige Kunststoffbeläge.

  • Teilversiegelte Flächen
    (Anrechnungsfaktor 0,1 pro m²)

    Anteilig luft- und wasserdurchlässige Materialien ohne geplante Vegetationsentwicklung. Zum Beispiel: Groß- und Kleinsteinpflaster, Klinker, Holzpflaster, Betonverbundsteine und Platten, wassergebundene Decken, offener verdichteter Boden, durchlässige Kunststoffbeläge.

  • Durchlässige Belagsflächen
    (Anrechnungsfaktor 0,2 pro m²)

    Besonders luft- und wasserdurchlässige Materialien ohne geplante Vegetationsentwicklung. Zum Beispiel: Gittersteine mit sehr groben Fugenmaterialien, Sickerpflastersteine, Dränsteine, Pflastersteine mit sehr hoher Sickerleistung, Sandflächen, Schotter.

  • Begrünte Belagsflächen
    (Anrechnungsfaktor 0,4 pro m²)

    Luft- und wasserdurchlässige Materialien mit geplanter und dauerhaft etablierter Vegetation und geringen Nutzungsintensitäten. Zum Beispiel: Rasenklinker, Rasenschotter, Holzpflaster mit hohem Fugenanteil, Pflaster mit Rasenfugen, Rasengitter, Rasengittersteine.

Vegetationsflächen

Hinweis: Sofern auf Flächen mit mittlerer, hoher und sehr hoher Substratmächtigkeit vorwiegend niedrige Vegetationsvolumen etabliert werden, kann der Anrechnungsfaktor um 0,1 reduziert werden. Nur bei geringer Substratmächtigkeit ist keine Abwertung möglich.

  • Unterbaute Vegetationsfläche mit geringer Substratmächtigkeit
    (Anrechnungsfaktor 0,5 pro m²)

    Vegetationsfläche ohne Bodenanschluss mit 20 bis 40 cm Substratauflage zur Etablierung niedriger Vegetationsvolumen. Zum Beispiel: Vegetationsflächen auf Kellerdecken oder Tiefgaragen. Etablierung von Rasen, Kleinsträuchern und Stauden.

  • Unterbaute Vegetationsfläche mit mittlerer Substratmächtigkeit
    (Anrechnungsfaktor 0,6 pro m²)

    Vegetationsfläche ohne Bodenanschluss mit 41 bis 80 cm Substratauflage zur Etablierung mittlerer Vegetationsvolumen. Zum Beispiel: Vegetationsflächen auf Kellerdecken oder Tiefgaragen, permanente Pflanzbehälter. Etablierung von Vegetationsstrukturen einschließlich Hecken und Großsträuchern.

  • Unterbaute Vegetationsfläche mit hoher Substratmächtigkeit
    (Anrechnungsfaktor 0,7 pro m²)

    Vegetationsfläche ohne Bodenanschluss mit 81 bis 150 cm Substratauflage zur Etablierung hoher Vegetationsvolumen. Zum Beispiel: Vegetationsflächen auf Kellerdecken oder Tiefgaragen, permanente Pflanzbehälter. Etablierung von Vegetationsstrukturen einschließlich mittlerer bis hoher Bäume.

  • Unterbaute Vegetationsfläche mit sehr hoher Substratmächtigkeit
    (Anrechnungsfaktor 0,9 pro m²)

    Vegetationsfläche ohne Bodenanschluss mit mehr als 150 cm Substratauflage zur Etablierung sehr hoher Vegetationsvolumen. Zum Beispiel: Vegetationsflächen auf Kellerdecken oder Tiefgaragen, permanente Pflanzbehälter. Etablierung von Vegetationsstrukturen einschließlich sehr hoher Bäume.

  • Vegetationsfläche mit Bodenanschluss
    (Anrechnungsfaktor 1,0 pro m²)

    Vegetationsfläche mit hohem Bedeckungsgrad; vollständig luft- und wasserdurchlässige Oberfläche mit Anschluss an den anstehenden Bodenkörper. Alle Vegetationsflächen ohne Einschränkung des Wurzelraumes. Bei ausschließlicher Etablierung niedriger Vegetationsvolumen mit geringer Struktur (bspw. Zierrasenflächen) kann der Anrechnungsfaktor entsprechend reduziert werden (um bis zu -0,5).

Blaue Flächen

  • Versickerungsfläche
    (Anrechnungsfaktor* 0,2 pro m²*)

    Oberflächennahe Versickerung von Niederschlägen externer Flächen (z. B. Dachflächen) auf Vegetationsflächen. Zum Beispiel: Flächenversickerung, Muldenversickerungen. Keine ausschließlich unterirdischen Versickerungsmaßnahmen.

  • Wasserfläche
    (Anrechnungsfaktor 0,5 pro m²)

    Regenwasser gespeiste Wasserfläche. Zum Beispiel: Regenwasser gespeiste Teiche, künstliche Seen, künstliche Moore, künstliche Feuchtgebiete. Durch eine gezielte Vegetationsetablierung kann eine höhere Wirkung der Flächen angerechnet werden (+0,1).

Gebäudebegrünungen

Hinweis: Wenn trotz ausreichend vorhandener Substratschicht die Möglichkeiten zur Etablierung des Vegetationsvolumens nicht ausgeschöpft werden, kann der Anrechnungsfaktor bei einfach-intensiver und intensiver Dachbegrünung um 0,1 reduziert werden. Nur bei extensiver DBG ist keine Abwertung möglich.

  • Extensive Dachbegrünung
    (Anrechnungsfaktor 0,5 pro m²)

    Dachbegrünung mit geringer Substratmächtigkeit (< 20 cm); ohne Bewässerungsmöglichkeit. Zum Beispiel: Dachbegrünungen mit Moos-, Sedum-, Kraut-, Grasvegetation. Der Einsatz technischer Wasserretentionssysteme erhöht den Anrechnungsfaktor ausschließlich bei extensiven Dachbegrünungen um 0,1.

  • Einfach-intensive Dachbegrünung
    (Anrechnungsfaktor 0,7 pro m²)

    Dachbegrünung mit mittlerer Substratmächtigkeit (15 bis 50 cm) mit Bewässerungsmöglichkeit. Zum Beispiel: Dachbegrünungen mit Kräutern, Gräsern, Stauden und kleinen Gehölzen; Biodiversitätsdächer.

  • Intensive Dachbegrünung
    (Anrechnungsfaktor 0,8 pro m²)

    Dachbegrünung mit hoher Substratmächtigkeit (> 50 cm) und mit Bewässerungsmöglichkeit; hohe Pflanzenvielfalt und komplexe Vegetationsstruktur. Zum Beispiel: Dachbegrünungen mit mittelhohen bis hohen Stauden und Gehölzen.

  • Bodengebundene Vertikalbegrünung
    (Anrechnungsfaktor 0,5 pro m²)

    Direkte Verbindung der vertikal kletternden Pflanzen mit dem Erdreich, Versorgung mit Nährstoffen und Wasser i.d.R. direkt über den Wurzelraum im Boden. Maximale Anrechnungshöhe: 10 m. Zum Beispiel: Fassadenbegrünungen verschiedener Pflanzen (z. B. Efeu oder Wilder Wein) mit oder ohne Kletterhilfe.

  • Wandgebundene Vertikalbegrünung
    (Anrechnungsfaktor 0,7 pro m²)

    Vegetation ohne direkten Bodenanschluss, vertikale Vegetationsflächen oder permanente horizontale Vegetationsflächen, mit Bewässerungsmöglichkeit. Bis zu einer Höhe von 20 m können max. 10 m anteilig angerechnet werden. Zum Beispiel: Lebende Wände; großflächige permanente Pflanzbehälter.

  • Textliche Festsetzungen im BFF-Landschaftsplan

    PDF-Dokument (259.8 kB) - Stand: Januar 2022