Für jedes Grundstück ergeben sich unterschiedliche Varianten zur Gestaltung der Flächen. Grundsätzlich haben die Maßnahmen Vorrang, die zur Vergrößerung der Vegetationsflächen am Boden führen. Erst danach sollten weitere Möglichkeiten, wie der Ersatz von Asphalt- und Betonflächen durch andere Beläge, ausgeschöpft werden.
Im vorliegenden Beispiel soll ein Grundstück für die Wohnnutzung mit einer Gesamtfläche von 750 m² und 330 m² Gebäudefläche aufgrund baulicher Änderungen BFF-gerecht entwickelt werden. Aus dem Überbauungsgrad von 0,43 ergibt sich ein Ziel-BFF von 0,45. Der BFF des Grundstückes berechnet sich aus dem Anteil anzurechnender BFF-Fläche an der gesamten Grundstücksfläche. Für diese Berechnungsbeispiele sind die Anrechnungsfaktoren für BFF-Landschaftspläne, die nach Dezember 2019 als Rechtsverordnung festgesetzt wurden oder werden, zu Grunde gelegt.