Vom Ursprung der Stadt über die Notwendigkeit von Freiraumplanungen bedingt durch das städtische Wachstum werden die wesentlichen Etappen der Entwicklung beschrieben.
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Durch das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm werden die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in den Prozess des Wandels und der Entwicklung der Stadt integriert.
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Bild: SenUVK
Grüne Hauptwege Berlin
Das Streckennetz der Grünen Hauptwege in Berlin nutzt die grünen Korridore und führt so zum benachbarten Stadtteil oder zum nächsten Naherholungsgebiet.
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Bild: Fugmann Janotta
Grünes Band Berlin
Das „Grüne Band Berlin“ reicht von der Innenstadt bis zum Naherholungsgebiet Berliner Barnim. Es zeichnet auf 15 km den ehemaligen innerstädtischen Grenzverlauf nach, ermöglicht Naturerleben mitten in der Stadt und die Entdeckung von Spuren der Stadtgeschichte.
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Bild: gruppe F Freiraum für alle GmbH (Visualisierung)
Tegeler Stadtheide
Die geplante Nachnutzung des ehemaligen Flughafens Tegel sieht neben der Ausweisung von Bauflächen und einer Parkfläche die Sicherung des Landschaftsraums Tegeler Stadtheide als Fläche für den Natur- und Landschaftsschutz vor.
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Bild: Jens Redlich
Der Barnim
Die rund 3.500 ha der Barnimhochfläche in Berlin gehören als „Landschaft mit Aussicht“ zu dem – für Berlin einzigartigen – Naherholungsgebiet Berliner Barnim, das rund dreizehn mal so groß ist wie der Tiergarten.
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Bild: SenUVK
Landschaftsplan
Landschaftspläne stellen die Inhalte der näheren örtlichen Landschaftsplanung dar – sie konkretisieren die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und begründen die zu ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen.
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Bild: SenUVK
BFF-Biotopflächenfaktor
Eine wesentliche Zielsetzung der Berliner Stadtentwicklung ist nach dem Landschafts- einschließlich Artenschutzprogramm der Abbau von Umweltbelastungen im Innenstadtbereich.
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Bild: SenUMVK
Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft
Eingriffe in Natur und Landschaft sollten möglichst gering gehalten werden. Unvermeidbare und nicht minimierbare Beeinträchtigungen muss der Verursacher kompensieren.
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Bild: bgmr Landschaftsarchitekten / Projektbüro Friedrich von Borries
Strategie Stadtlandschaft Berlin
Die Grün- und Freiräume klima- und sozialgerecht weiterzuentwickeln, ist in der wachsenden Stadt ein Kernthema der zukunftsfähigen Stadtentwicklung.
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Bild: Muuraa / depositphotos.com
Service
Gesetze und Rechtsverordnungen: Informationen zum Landesrecht, Bundesrecht und internationalem Recht im Bereich Naturschutz und Landschaftsplanung.
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