Darstellung der Verkehrsunfälle mit Todesfolge wie in § 21 Absatz 2 Berliner Mobilitätsgesetz vorgesehen.
Wittestraße / Holzhauser Straße
Nr.: | 8 |
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Jahr: | 2024 |
Beteiligte: | Lkw / Fuß |
Getötete Personen: | (5.) Zu Fuß gehende Person |
Abhilfe: | Kurzfristig Installation eines Schutzblinkers zur Absicherung von bevorrechtigten zu Fuß gehenden Personen, gegenüber abbiegenden Kfz. Prüfung, ob durch Markierungsarbeiten ein Überholen aus der Rechtsabbiegenden-Spur auf die Busspur verhindert werden kann. Prüfung der Querbarkeit für zu Fuß gehende Personen in einem Zug. Mittelfristig Sanierung der Markierungen für zu Fuß gehende Personen, Ersatz der abradierten „Nägel“ durch reflektierende Strichmarkierungen. Sanierung der Knoteninnenraum-Markierungen, die derzeit z.T. aus ebensolchen abradierten „Nägeln“ bestehen. |
Sachstand: | Bestätigt in der Unfallkommission am 22.03.2024 |
Unfallbericht: | Download |