Der Wirtschaftsverkehr soll stadtverträglich organisiert werden und gleichzeitig die Versorgung der Berlinerinnen und Berliner sicherstellen. Um die Verwirklichung beider Ziele auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, hat das Abgeordnetenhaus die Erweiterung des Mobilitätsgesetzes beschlossen. Der neue Abschnitt ist am 14. Oktober 2023 in Kraft getreten.
Mobilitätsgesetz: Wirtschaftsverkehr
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Zweites Gesetz zu Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes
Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 79. Jahrgang Nr. 28
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