Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße

Bekanntmachung zum Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Straßenbahnvorhaben Oderbruchstraße – Hohenschönhauser Straße“ in den Bezirken Pankow und Lichtenberg von Berlin

Bekanntmachung vom 16. Oktober 2024 – SenMVKU IV E 122 / 2020-0041 –
Telefon: 9025-1565, intern 925-1565, E-Mail: post@senmvku.berlin.de

Im weiteren Verlauf des Anhörungsverfahrens zum oben angeführten Vorhaben wird ein Erörterungstermin durchgeführt.

Die Erörterung findet statt am 27. November 2024 um 10.00 Uhr im Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin im Raum AKP 402. Einlass ist eine halbe Stunde vor Beginn der Veranstaltung, um rechtzeitiges Erscheinen wird gebeten.

Die Erörterung ist nicht öffentlich. Es findet eine Einlasskontrolle statt. Die Teilnahmeberechtigung der Einwender und Betroffenen ist durch Vorlage des Personalausweises, Reisepasses oder in anderer geeigneter Weise nachzuweisen.

Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Diese Einwender und Stellen werden von der Anhörungsbehörde direkt benachrichtigt. Die Teilnahme am Termin ist jedem, der Einwendungen erhoben hat, sowie den vom Vorhaben Betroffenen, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Nicht rechtzeitig innerhalb der Einwendungsfrist erhobene Einwendungen sind von der Erörterung ausgeschlossen.

Um auch vom Vorhaben betroffenen Menschen mit einer Hörbehinderung den Zugang zur Erörterung zu ermöglichen, wird bei Bedarf ein Gebärdendolmetscher (deutsche Sprache) bereitgestellt. Der Bedarf ist bei der Anhörungsbehörde unter „michael.schaefer@senmvku.berlin.de “ anzumelden.

Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren sind im Internet unter https://www.berlin.de/sen/uvk/service/formulare/datenschutz/ einsehbar.