Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Abs. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 409) öffentlich bekannt gegeben.
Bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt -IV E 1- ist auf den nachfolgenden Flurstücken der Gemarkung Weißensee im Bezirk Pankow von Berlin ein Antrag des Bezirksamtes Pankow von Berlin auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG eingegangen.
Flur | Flurstücksnummer | Fläche (Teilfläche) in m² | Eigentümer / Bemerkungen |
---|---|---|---|
307 | 6198 | 177 | Privater Eigentümer |
307 | 6195 | 35 | Privater Eigentümer |
307 | 6339 | 182 | Privater Eigentümer |
307 | 6341 | 5.491 | Privater Eigentümer |
307 | 6187 | 383 | Privater Eigentümer |
307 | 6185 | 4.501 | Privater Eigentümer |
307 | 6151 | 67 | Privater Eigentümer |
307 | 6150 | 1.365 | Privater Eigentümer |
Bedingt durch die begehrte Freistellung der genannten Flächen sind weitere, unmittelbar angrenzende, planfestgestellte Eisenbahnflächen betroffen. Über diese nachfolgend aufgeführten Grundstücke wird im Rahmen des Freistellungsverfahrens mitentschieden:
Flur | Flurstücksnummer | Fläche (Teilfläche) in m² | Eigentümer / Bemerkungen |
---|---|---|---|
307 | 6176 | 28 | Land Berlin |
307 | 6179 | 29 | Land Berlin |
307 | 6340 | 40 | Privater Eigentümer |
307 | 6152 | 65 | Privater Eigentümer |
Hiermit werden Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 1 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landesplanung und Regionalpla-nung, die betroffenen Gemeinden sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Mit der Stellungnahme besteht die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flächen sprechen, vorzutragen.
Die Antragsunterlagen sowie ein Lageplan können während der Bürozeit nach telefonischer Terminvereinbarung in den Diensträumen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt -IV E 1, Planfeststellungsbehörde-, Am Köllnischen Park 3 in 10179 Berlin (Tel.: 030 / 9025-1447), eingesehen werden.
Die Stellungnahme ist innerhalb einer Frist von vier Wochen nach dieser Veröffentlichung an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt -IV E 1, Planfeststellungsbehörde-, unter der oben genannten Adresse schriftlich oder per E-Mail an Kaan.Karatuzla@SenMVKU.berlin.de oder post@senmvku.berlin.de zu übermitteln.