Gemarkung Weißensee - Freistellung von Bahnflächen im Bezirk Pankow von Berlin

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt - IV E 1, Planfeststellungsbehörde Berlin - Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 4 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) - Freistellung von Bahnflächen im Bezirk Pankow von Berlin - Vom 22.10.2024

Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Abs. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 409) öffentlich bekannt gegeben.

Bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt -IV E 1- ist auf den nachfolgenden Flurstücken der Gemarkung Weißensee im Bezirk Pankow von Berlin ein Antrag des Bezirksamtes Pankow von Berlin auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG eingegangen.

Flur Flurstücks­nummer Fläche (Teilfläche) in m² Eigentümer / Bemerkungen
307 6198 177 Privater Eigentümer
307 6195 35 Privater Eigentümer
307 6339 182 Privater Eigentümer
307 6341 5.491 Privater Eigentümer
307 6187 383 Privater Eigentümer
307 6185 4.501 Privater Eigentümer
307 6151 67 Privater Eigentümer
307 6150 1.365 Privater Eigentümer

Bedingt durch die begehrte Freistellung der genannten Flächen sind weitere, unmittelbar angrenzende, planfestgestellte Eisenbahnflächen betroffen. Über diese nachfolgend aufgeführten Grundstücke wird im Rahmen des Freistellungsverfahrens mitentschieden:

Flur Flurstücks­nummer Fläche (Teilfläche) in m² Eigentümer / Bemerkungen
307 6176 28 Land Berlin
307 6179 29 Land Berlin
307 6340 40 Privater Eigentümer
307 6152 65 Privater Eigentümer

Hiermit werden Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 1 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landesplanung und Regionalpla-nung, die betroffenen Gemeinden sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Mit der Stellungnahme besteht die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flächen sprechen, vorzutragen.

Die Antragsunterlagen sowie ein Lageplan können während der Bürozeit nach telefonischer Terminvereinbarung in den Diensträumen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt -IV E 1, Planfeststellungsbehörde-, Am Köllnischen Park 3 in 10179 Berlin (Tel.: 030 / 9025-1447), eingesehen werden.

Die Stellungnahme ist innerhalb einer Frist von vier Wochen nach dieser Veröffentlichung an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt -IV E 1, Planfeststellungsbehörde-, unter der oben genannten Adresse schriftlich oder per E-Mail an Kaan.Karatuzla@SenMVKU.berlin.de oder post@senmvku.berlin.de zu übermitteln.

  • Lageplan

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    Dokument: Bezirksamt Pankow