In den vergangenen Jahren hat die Anzahl der elektrisch angetriebenen Fahrzeuge in der Stadt deutlich zugenommen.
Um diese auch verlässlich mit Strom versorgen zu können, braucht es Ladeinfrastruktur.
Diese kann an unterschiedlichen Orten stehen. Im öffentlichen Raum, das heißt am Straßenrand, ist sie für jede Person am ehesten erkennbar. Doch befindet sich der größte Anteil auf privatem Grund, dort wo auch in Zukunft die meisten Ladevorgänge stattfinden werden. Dies kann die klassische Wallbox auf dem eigenen Stellplatz bzw. dem des Arbeitgebers oder eben auch die öffentlich zugängliche Ladeeinrichtung auf dem Supermarktplatz sein.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz um Umwelt ist hierbei für den öffentlichen Raum verantwortlich und konnte das Ladenetz, gemeinsam mit vielen Partnern, in den letzten Jahren spürbar erweitern.
Um hier noch koordinierter voranschreiten zu können, hat das Land Berlin im April 2024 die Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur 2030 für Berlin beschlossen.
Diese Strategie, weitere Informationen, Arbeitshilfen sowie Daten und Fakten rund um die Ladeinfrastruktur in Berlin lassen sich auf der Internetseite ladeinfrastruktur.berlin finden.
Die Rolle der Elektromobilität im Rahmen der Verkehrs- und Antriebswende
Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung und dem Berliner Senat angestrebten Reduktion der Emissionen im Verkehrssektor ist es wichtig, dass die Antriebswende, neben der Mobilitätswende, einen festen Bestandteil der Verkehrswende bildet.
Um das Netz an Ladepunkten im öffentlichen Raum weiter auszubauen, hat die Senatsverwaltung im Jahre 2021 das Ladeinfrastrukturkonzept für den öffentlichen Raum Berlins, das sogenannte Berliner Modell, überarbeitet.
Die überarbeiteten Regeln des „Berliner Modells“ gelten sowohl für die im Auftrag des Senats agierenden Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH, als auch für private dritte Betreiber, denen es nach dem Abschluss eines Betreibervertrages möglich ist, Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zu errichten und zu betreiben.
Die Errichtungsziele sind auf das Jahr 2030 ausgerichtet und fügen sich in die Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur für Berlin ein.