Die projektspezifischen Randbedingungen zum Bauen im Bestand, Bauen mit begrenzten Platzverhältnissen, Bauen unter weitestgehender Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehungen, Bauen im Bereich von Bahnanlagen und Bauen mit angrenzender Bebauung erfordern ein hohes Maß an Abwägungen und Entscheidungsprozessen. Im Ergebnis sind bauzeitliche Einschränkungen unvermeidbar, welche aber auf das erforderliche Mindestmaß begrenzt werden.
Für kurze Bauzeitfenster, z.B. für Kranmontagen, für den Aus- bzw. Einhub der Überbaufertigteile ist eine Vollsperrung des Blumberger Damms unabdingbar. Hierzu wird der Kfz-Verkehr weiträumig umgeleitet.
Auch der Wuhlgartenweg muss in Abhängigkeit des Bauablaufes aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Eine Umleitung für Fußgänger und Radfahrer wird südlich über den Frankenholzer Weg – Brebacher Weg bzw. nördlich über Hafersteig – Spatenweg eingerichtet.
Der BVG-Linienbusverkehr bleibt während der gesamten Bauzeit weitestgehend aufrechterhalten. Es wird lediglich im Zuge kurzzeitiger Vollsperrungen der Brücke zu Einschränkungen kommen. Die BVG-Haltestellen „Schlosspark Biesdorf“ (beide Fahrtrichtungen) befinden sich bauzeitlich südlich des Frankenholzer Weges. Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden diese wieder an den ursprünglichen Standort der südlichen Brückenrampe zurückverlegt.