Laufzettel zur Dokumentation der Antragsverfahren für Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland

Jede Nutzung der öffentlichen Straße bedarf der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis gemäß § 11 bzw. § 12 Berliner Straßengesetz (BerlStrG)

Dabei regelt § 11 BerlStrG die Sondernutzung öffentlicher Straßen im Allgemeinen, z.B. zur Einrichtung einer Baustelle.
§ 12 BerlStrG regelt die Sondernutzung der öffentlichen Straßen speziell für Zwecke der öffentlichen Versorgung. Die entsprechende Sondernutzungserlaubnis muss vom Bauherrn beim zuständigen Straßen- und Grünflächenamt beantragt werden.
Darüber hinaus ist durch die vom Bauherrn beauftragte Baufirma eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

Baustelle in Berlin-Buch

Bei der Beantragung von temporären Sondernutzungserlaubnissen zur Einrichtung von Baustellen der Versorgungsunternehmen im öffentlichen Straßenland gemäß § 12 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) sowie bei der Beantragung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) bei der Verkehrslenkung Berlin kann zukünftig ein Laufzettel zur Dokumentation der Antragsverfahren verwendet werden, der

  • die Antragstellung übersichtlicher gestalten soll,
  • einen Überblick darüber gibt, welche Unterlagen zur Beantragung der Sondernutzungserlaubnis gemäß § 12 Absatz 7 in Verbindung mit § 11 Absätze 3 und 11 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) und der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung gemäß § 45 Absatz 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erforderlich sind,
  • regelt, in welcher Reihenfolge die Beantragung zu erfolgen hat
  • den aktuellen Stand des Verfahrens sowie die Beteiligung anderer Sondernutzer ersichtlich macht.

Hinweis:
Zur Erhöhung der Antragsqualität kann der Laufzettel auch von Bauherren, die keine Versorgungsunternehmen im Sinne von § 12 BerlStrG sind (z.B. zur Durchführung von Hochbaumaßnahmen) als Orientierung für die Beantragung von Sondernutzungserlaubnissen gemäß § 11 Absatz 3 BerlStrG herangezogen werden.

  • Laufzettel

    Laufzettel zum Ausfüllen und Einreichen in Papierform.

    PDF-Dokument (334.5 kB)

  • Anwendungshinweise

    Wie mit dem Laufzettel konkret umzugehen ist, kann den Anwendungshinweisen entnommen werden.

    PDF-Dokument (194.6 kB)

Eine elektronische Beantragung der Sondernutzungserlaubnis gemäß § 12 BerlStrG für Versorgungsunternehmen ist nach Vereinbarung einer maschinenlesbaren Schnittstelle möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu an die VISS-Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt:

VISS-Geschäftsstelle

Tel.: (030) 9025-1125

Bauherren, die temporäre Sondernutzungserlaubnisse für die Baustelleneinrichtungsfläche ausschließlich aufgrund § 11 Absatz 3 BerlStrG beantragen, also alle Bauherren, die keine Versorgungsunternehmen im Sinne von § 12 BerlStrG sind und Hochbaumaßnahmen durchführen, gelangen hier zum Online-Formular